3G im Amateurfußball: Wir beantworten die wichtigsten Fragen

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3G im Amateurfußball: Wir beantworten die wichtigsten Fragen

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Die 2G-Regelung und ihre anschließende Überholung durch den Landessportbund NRW haben den Amateurfußball durcheinandergewirbelt. Wir liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Dortmund

, 27.11.2021, 09:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die neue Corona-Schutzverordnung samt Neuauslegung durch den Landessportbund (LSB) bestimmt in diesen Tagen den Amateurfußball. Klar ist dabei aber noch nicht alles. Wir haben mit Manfred Schnieders, Vizepräsident des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW), die wichtigsten Fragen geklärt.

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? Wie kann ich als Auswärtsmannschaft sichergehen, dass bei der Heimmannschaft alle Anwesenden genesen, geimpft oder PCR-getestet sind?
Die Verantwortung der Kontrollen wurde dem jeweiligen Veranstalter an einem Spieltag, also der Heimmannschaft, übertragen. Dazu gehört natürlich auch die Kontrolle der eigenen Mannschaft, was allerdings auch schnell zum Problem werden könnte, falls diese Kontrollen nicht genau durchgeführt werden. Schnieders hält es daher für „kein Problem, sich gegenseitig zu kontrollieren“. Übergeordnet sei für die Kontrollen aber die Ordnungsbehörde zuständig, sodass der FLVW selbst keine gegenseitigen Kontrollen anordnen könne. „Aber wenn die Mannschaften sich kennen und absprechen, sollte das klappen“, meint Schnieders zuversichtlich.

? Welche Strafen wird es geben, wenn gegen die 3G-Regelung verstoßen wird?

Auch das sei eine Sache der Ordnungsbehörde, erklärt Manfred Schnieders. Der Verband könne da nicht eingreifen. Aber ein Verstoß gegen das Konzept wäre ein „Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung“ und somit strafbar. Ob in einem solchen Fall der ungeimpfte, nicht genesene oder nicht getestete Spieler oder der gesamte Verein zur Rechenschaft gezogen wird, obliege ebenfalls der städtischen Ordnungsbehörde.

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? Wer ist vor dem Sportgericht bei einem Verdachtsfall in der Beweispflicht und was kann vor dem Sportgericht bewirkt werden?
„Derjenige, der die Beschuldigung erhebt“, sagt Schnieders, müsse vor dem Sportgericht auch Beweise erbringen. Was dort bewirkt werden könnte, könne nicht konkret gesagt werden. „Die Gerichte sind frei und selbstständig“, daher käme es auf jeden einzelnen Fall an.

? Was passiert, wenn der Schiedsrichter keinen 3G-Nachweis hat?

Ein Schiedsrichter, der am Spielort keinen 3G-Nachweis vorlegen kann, „kann nicht pfeifen“. Die betroffenen Mannschaften müssten sich dann einigen und entweder dafür sorgen, dass ein Ersatz-Schiedsrichter die Partie pfeifen kann, „oder sie müssen nachhause fahren“, erklärt der FLVW-Vizepräsident. Das Spiel würde dann nachgeholt werden.

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? Fallen Vertragsamateure auch unter 3G?
3G gilt für alle Amateursportler, auch für Vertragsamateure gibt es keine Ausnahmeregelungen. „Unter andere Bedingungen fallen nur lizenzierte Profis“, bestätigt Schnieders.

? Was passiert, wenn eine Mannschaft nicht genügend geimpfte, genesene oder getestete Spieler hat und nicht antreten kann?

Wenn eine Mannschaft nicht antreten kann, weil die 3G-Bedingungen nicht ausreichend erfüllt werden können, „wird das Spiel als verloren gewertet“. Auch bei Nichtantritt durch krankheitsbedingte Ausfälle, die das Coronavirus beträfen, gelte diese Regelung.

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