Spvgg. Erkenschwick geht mit Anwalt gegen Geisterspiel vor Steht der Spieltermin auf der Kippe?

Spvgg. Erkenschwick geht mit Anwalt gegen Geisterspiel vor
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Der Beschluss von Pokalspielleiter Klaus Overwien (Waltrop), das Westfalenpokal-Viertelfinale zwischen dem Landesligisten Rot-Weiß Erlinghausen und der Spvgg. Erkenschwick am 19. November ohne Beteiligung von Zuschauern als „Geisterspiel“ austragen zu lassen, hat zu Wochenbeginn hohe Wellen geschlagen. Die Gäste vom Stimberg wehren sich nun mit sportjuristischen Mitteln. Der 2. Vorsitzende Robert Mazurek hatte zu Wochenbeginn in einer ersten Reaktion dafür zwar keine großen Aussichten gesehen. „Aber ich bin ja auch kein Jurist“, so der Funktionär am Mittwochabend am Rande des Kreispokalspiels der Erkenschwicker U19 gegen TuS Haltern (0:4).

Die Interessen der Spvgg. werden nun vom Sportrechtler Christof Wieschemann (Bochum) vertreten. Der hat in dieser Woche Beschwerde beim Verband eingelegt. Begründung: Der Pokalspielleiter habe bei seiner Entscheidung nicht alle Maßnahmen ausgeschöpft. Ein Geisterspiel könne immer nur das ultimative Mittel sein. „Dass der Pokalspielleiter eine Ansetzung in einem neutralen Stadion ausreichend gewürdigt hat, können wir nicht erkennen“, so Wieschemann im Gespräch mit dieser Redaktion.

Einstweilige Verfügung - Spiel soll abgesetzt werden

Welche Konsequenzen hat das Vorgehen der Spvgg. für den Pokaltermin? Findet das Spiel überhaupt statt? Anwalt Wieschemann hat Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, mit dem Ziel, das Spiel am 19. 11. abzusetzen: „Sonst müsste die Begegnung gegebenenfalls wiederholt werden“, so der Sportrechtler. Ob der Verband die Sache zeitnah wird behandeln können, bleibt abzuwarten. Der Ball liegt in Kaiserau. Das Pokalspiel ist für Samstag in der kommenden Woche angesetzt, allerdings ist die Entscheidung für ein Geisterspiel auch erst wenige Tage alt.

Wieschemann zeigt dabei Verständnis für die Haltung des Heimvereins Rot-Weiß Erlinghausen. „Ein Pokalspiel dort mit dem zu erwartenden Zuschaueraufkommen ist nicht möglich oder nur möglich mit einem Aufwand, der kaum verhältnismäßig ist.“ Dass der Pokal seinen sportlichen Reiz daraus ziehe, dass der unterklassige Verein Heimrecht genießt, sei unbestritten. Aber zugleich generieren alle Amateurvereine einen Großteil ihres Etats über die Zuschauereinnahmen. Hier entstehe ein Schaden zu Lasten von beiden Vereinen. Erlinghausen hat die Partie - Geisterspiel hin oder her - mittlerweile ins benachbarte Diemelstadion Fassungsvermögen: 4.000 Zuschauer) nach Marsberg verlegt.

Anwalt: Verband ist Monopolanbieter

„Eine Ansetzung auf einer neutralen Platzanlage würde ein Spiel unter ordnungsgemäßen Bedingungen sicherstellen, und beide Vereine würden weniger belastet“, erläutert Christof Wieschemann. Der Anwalt hat Zweifel, ob diese Möglichkeit bei der Entscheidung für ein Geisterspiel überhaupt in Betracht gezogen wurde. Das hätte der Pokalspielleiter aber müssen: Der Fußballverband unterliege als Monopolanbieter für den Pokalwettbewerb dem Kartell- und Wettbewerbsrecht. Jede Beeinträchtigung bedürfe einer sachlichen Berechtigung.

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