7000 Euro Schadensersatz nach Foulspiel? Jugendspieler klagt - widersprüchliche Zeugenaussagen

Grobes Foul oder tragischer Unfall?: Ein Jugendspieler verlangt vor Gericht Schadensersatz
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Zweieinhalb Jahre nach der schweren Verletzung eines Fußballspielers während des C-Junioren-Spiels Teutonia SuS Waltrop gegen SG Hillen beschäftigt der Zwischenfall die Justiz. Vor dem Bochumer Landgericht geht es um Schmerzensgeld und Schadenersatz. Und um die Aufklärung der Fragen: Grobes Foulspiel oder tragisches Unglück?

Der damals 13-jährige Jugendspieler hat den mutmaßlichen Verursacher seiner schweren Beinverletzung vor der 8. Zivilkammer auf 7.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Obendrein fordern der Schüler (heute 16) und sein Anwalt von dem damaligen Spieler aus Recklinghausen weitere knapp 800 Euro Schadenersatz - darunter rund 250 Euro Stornokosten für die verletzungsbedingte Absage eines Familienskiurlaubs.

Nach Informationen dieser Redaktion hatte sich der junge Waltroper am 12. März 2022 bei einem Zweikampfgeschehen einen doppelten Schien- und Wadenbeinbruch zugezogen. Auf dem Platz soll die Szene von dem jugendlichen Schiedsrichter mit einer Roten Karte für den jetzt verklagten (und damals bereits verwarnten) Spieler der SG Hillen geahndet worden sein.

Strafverfahren ist eingestellt

Im Anschluss an das C-Juniorenspiel hatte die Bochumer Staatsanwaltschaft gegen den heute 17-jährigen Recklinghäuser zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Das Verfahren wurde später mangels zweifelsfreien Nachweises, ob tatsächlich ein rücksichtsloses Foulspiel vorlag oder nicht, allerdings ohne Auflagen eingestellt.

Für die jetzige Zivilklage ist diese Einstellungsentscheidung keinesfalls bindend. Bereits vor Wochen hat das Landgericht nahezu alle Spieler beider Mannschaften als Zeugen befragt. Am Dienstag (22. Oktober) folgten mit einem Schüler aus Recklinghausen und seinem Vater die vorerst letzte Zeugenvernehmung. Angesichts gegensätzlicher und widersprüchlicher Schilderungen stufte die Richterin die Zeugenaussagen insgesamt bereits als wenig aufschlussreich ein.

Je nach Mannschaftslager sollen Zeugen mal ein grobes Foulspiel mit ausgestrecktem Bein ohne Chance auf den Ball, mal eine Zweikampfszene mit Schubsen und einer unglücklichen Kettenreaktion erinnert haben. Der als einer der letzten Zeugen befragte Spielervater aus Recklinghausen sagte beispielsweise aus: „Bei aller Tragik. Das sah von außen nicht so spektakulär aus.“

Kommt ein Sachverständiger?

Die 8. Zivilkammer will den Streitparteien nun einen Einigungsvorschlag zur gütlichen Beilegung des Streits unterbreiten. Können sich der Kläger und der Beklagte danach in den kommenden Wochen nicht auf eine Vergleichssumme verständigen, kündigte die Bochumer Richterin bereits an, vor einem Zivilurteil in jedem Fall zusätzlich noch ein medizinisches Sachverständigengutachten einzuholen.

Möglicherweise, so hieß es, könne ja ein medizinischer Experte angesichts des reinen Verletzungsbildes die offenen, aber streitentscheidenden Fragen erhellen: War es ein Foulspiel? War ein gestrecktes Bein im Spiel? Oder kann der komplizierte Beinbruch auch durch ein unglückliches Drauffallen passiert sein?

In einem offenbar in Ansätzen vergleichbaren Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm vor Jahren einem zu seiner Überzeugung nachweislich rücksichtslos mit gestrecktem Bein gefoulten Kreisligaspieler ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zugesprochen. In diesem Fall war der Spieler damals zeitweise berufsunfähig geworden.

Dieser Artikel erschien erstmals am 23. Oktober 2024.