„Geisterspiel“ - Verband legt Termin fest Spvgg. Erkenschwick und Erlinghausen nach Duisburg

„Geisterspiel“ - WDFV legt Termin fest: Spvgg. Erkenschwick und Erlinghausen nach Duisburg
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Verhandelt werden soll die Angelegenheit demnach am Samstag, 3. Dezember, in Duisburg. Den Termin bestätigte Spvgg. Erkenschwicks 2. Vorsitzender Robert Mazurek. Sein Verein war gegen die Entscheidung von FLVW-Pokalspielleiter Klaus Overwien (Waltrop) vorgegangen, der das Westfalenpokal-Viertelfinale bei RW Erlinghausen nach Sicherheitsbedenken als Geisterspiel angesetzt hatte.

Nachdem das Präsidium des westfälischen Fußballverbandes nach einem Protest der Spvgg. den Entscheid zunächst bestätigt hatte, war der Verein eine Instanz weiter vor den westdeutschen Verband gezogen. Dort hatte das WDFV-Verbandssportgericht die Durchführung des für den 19. November geplanten Geisterspiels vor acht Tagen kurzfristig gestoppt.

Vieles deutet auf eine Durchführung in 2023 hin

Von der mündlichen Verhandlung in Duisburg hängt nun ab, wie weiter verfahren wird. Möglich ist eine Neuansetzung der Begegnung unter regulären Bedingungen - also mit Zuschauern. Das zieht die Frage nach sich, wo gespielt werden kann. Rot-Weiß Erlinghausen argumentiert, dass das Hans-Watzke-Stadion nicht dazu geeignet sei. Erwartet werden vonseiten der Spvgg. auch gewaltbereite Zuschauer. Bestätigt das WDFV-Rechtsorgan den Entscheid des FLVW, bleibt es beim „Geisterspiel“, es werden also keine Zuschauer zugelassen.

Angesichts der fortgeschrittenen Zeit dürfte eine Ansetzung in diesem Jahr kaum noch möglich sein. Zwar geht die Spvgg. Erkenschwick nach dem Westfalenliga-Spiel bei TuS Haltern am 4. Dezember in die Winterpause, aber Erlinghausen hat in der Landesliga danach noch zwei weitere Meisterschaftsspiele zu bestreiten - die Westfalenligen sind je 16 Mannschaften stark, die Landesligen 18. Wahrscheinlich scheint eine Durchführung damit erst 2023 - ob mit oder ohne Zuschauer, das liegt nun in den Händen der Sportrichter in Duisburg.

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