Der Vorfall, um den es geht, liegt knapp drei Monate zurück: Ein dem Verein Schwarz-Weiß Meckinghoven zuzuordnender Spielervater soll nach einem D-Jugendspiel im Hirschkampstadion einen elfjährigen Spieler des VfB Waltrop rassistisch in übelster Weise beleidigt haben.
Das Kreissportgericht hatte nach seinen Recherchen keine Zweifel: Die Vorwürfe treffen zu. Es verbannte den Mann aus Datteln von den Plätzen, sprach ein Betätigungsverbot im Fußball für die Dauer von zwei Jahren aus und verhängte außerdem eine Geldstrafe von 900 Euro – unter Mithaftung von SW Meckinghoven. Und das, obwohl der Beschuldigte aus dem Verein ausgetreten ist.
Urteil schlägt im Fußballkreis ein
Nach einem Einspruch der Meckinghover hat das Bezirksjugendsportgericht die Instanz des Kreises für nicht zuständig erklärt. Die Folge: Das Verbandsjugend-Sportgericht musste ran. Und das hat nun unter seinem Vorsitzenden Manfred Diekmann, Rechtsanwalt und erfahrener Sportrichter, ein Urteil gefällt, das im Fußballkreis richtig eingeschlagen ist: Der Beschuldigte, so das Gericht, musste „aus tatsächlichen Gründen freigesprochen werden“. Heißt in diesem Fall: aus Mangel an Beweisen.
Bei SW Meckinghoven hat die Entscheidung für Erleichterung gesorgt. Der Verein muss nun nicht für eine hohe Geldstrafe haften. „900 Euro sind eine Stange Geld, wir haben aufgeatmet“, sagt Geschäftsführer Berthold Weidlich. „Natürlich kann man die Summe einklagen, das kostet aber Zeit und Geld.“
Entsetzen beim VfB Waltrop
Beim VfB Waltrop – und nicht nur dort – herrscht dagegen Entsetzen über das Urteil. Was Jugendleiter Thomas Breimann so richtig auf die Palme bringt, ist die Feststellung des Gerichts, es sei von einem Fehlverhalten nicht überzeugt. Der angeblich von einer rassistischen Beleidigung Betroffene sei ja trotz Ladung nicht vor dem Sportgericht erschienen - im Gegensatz zum Beschuldigten, der versichert hätte, er habe nichts getan oder gesagt.
„Sportrichter Thomas Radolla vom Fußballkreis hat vier Kinder in Waltrop befragt. Und wie wir beim VfB finden, in sehr einfühlsamer Weise“, sagt Breimann. „Diese Aussagen liegen doch schriftlich vor.“ Übrigens nicht nur beim Fußballkreis: Aufgrund der Strafanzeige des VfB Waltrop haben die Jungen auch gegenüber einem Beamten des polizeilichen Staatsschutzes umfassend ausgesagt.
Der Waltroper Jugendleiter fragt nun: „Warum lässt sich das Sportgericht nicht die Akten kommen? Drei Mal haben die Kinder bereits ausgesagt. Wie oft will man ihnen noch zumuten, übelste rassistische Beschimpfungen zu wiederholen - und das gegenüber fremden Erwachsenen?“
Kreisvorsitzender: „Blicke nicht mehr durch“
Aber selbst wenn sich der Vorwurf gegen den Beschuldigten erhärten lasse, so das Sportgericht in seinem Urteil, sei gar nicht ausgemacht, „dass jener als Nichtverbandsmitglied überhaupt der Verbandstrafgewalt des FLVW/DFB/FIFA/UEFA unterfällt“. Für Thomas Breimann ist dieser Gedankengang nicht nachzuvollziehen. Und nicht nur für ihn. Irritiert zeigt sich auch Recklinghausens Fußballkreisvorsitzender Dominik Lasarz. „Ich blicke bei diesem Urteil nicht mehr durch“, räumte der Dattelner ein.

Vor allem die Einschätzung des Gerichts, weder den Beschuldigten noch den Verein SW Meckinghoven in dieser Sache belangen zu können, stößt Lasarz sauer auf. Er sieht ein Prinzip ausgehebelt, das im Fußballkreis und darüber hinaus selbstverständlich ist. Danach tragen Vereine auch Verantwortung für Zuschauer, die sich ihnen eindeutig zuordnen lassen – und haften notfalls auch.
Front gegen das Urteil kann der Fußballkreis aber nicht machen: „Wir sind nicht Partei in diesem Verfahren, können also keinen Einspruch gegen das Urteil einlegen“, sagt Domnik Lasarz. Trotzdem will sich der Kreisvorsitzende in dieser Woche an den Verband wenden und nachhören, wie man den Fall in Kamen-Kaiserau sieht. „Wenn dieses Urteil der Maßstab ist, dann weiß ich nicht, wie sich der Verband den Kampf gegen Gewalt und Rassismus an der Fußball-Basis vorstellt.“
Waltroper sollen die Zeche zahlen
Ob der VfB Waltrop gegen das Urteil vorgeht, hat der Verein noch nicht entschieden. „Wenn der Junge 18 Jahre alt wäre, dann würden wir in die Vollen gehen“, sagt Jugendleiter Breimann. „Aber unter den aktuellen Umständen?“ Gut möglich, dass der VfB den Fall zähneknirschend zu den Akten legt – um seine jungen Fußballer zu schützen.
Und in Zukunft gegen rassistische Entgleisungen vorzugehen, das müsse sich der VfB bei einem solchen Urteil auch überlegen. Denn: Das Verbandsjugendsportgericht hat die Waltroper auch noch dazu verdonnert, die Zeche des gesamten Verfahrens zu zahlen: 206,60 Euro. „Wenn sie uns schon verknacken, dann hätten sie den VfB wenigstens zur Verhandlung einladen sollen“, merkt Thomas Breimann an. „Aber das waren wir nicht mal.“
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