Wegen Vorfällen bei D-Jugend-Testspiel in Ickern Teutonia SuS Waltrop muss 500 Euro bezahlen

Diskriminierende Schiri-Beleidigung : Teutonia SuS Waltrop muss 500 Euro bezahlen
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Am 4. Februar trafen in der Glückauf-Kampfbahn in Castrop-Rauxel in einem Freundschaftsspiel die zweiten D-Jugendmannschaften des SC Arminia Ickern und von Teutonia SuS Waltrop aufeinander. Während des Spiels soll es durch „Zuschauer, die eindeutig dem Verein Teutonia SuS Waltrop zuzuordnen sind“ - so heißt es im Urteil des Kreissportgerichts Ahaus/Coesfeld - zu „grob unsportlichem Verhalten und diskriminierender Schiedsrichter-Beleidigung“ gekommen sein.

Weil Arminia Ickern dem Kreis Herne angehört und die Waltroper dem Kreis Recklinghausen, hatte der Vorsitzende des Kreisjugendausschusses, Carsten Juraschek, die Strafsache an das Kreissportgereicht Ahaus/Coesfeld weitergeleitet - als neutrales Sportgericht.

Zwölfjähriger Schiri aufs Übelste beschimpft

Thorsten Zwolinski, Jugendleiter bei Teutonia SuS Waltrop, hatte sich nach diesem Spiel über die Vorfälle in Ickern informiert. Der Castrop-Rauxeler war dort jahrelang selbst Trainer. „Der Schiedsrichter soll von einem Elternteil von uns auf türkisch aufs Übelste beschimpft worden sein“, ergaben Zwolinskis Recherchen - auch, dass der Schiedsrichter sehr jung ist.

„Da wird ein zwölfjähriger Schiri in einem Freundschaftsspiel so beschimpft. Da ist man als Jugendleiter erstmal richtig geschockt“, so Zwolinski. Er war in Kontakt mit Berni Langener, dem Vorsitzenden des Kreissportgerichts Ahaus/Coesfeld, der als Einzelrichter im schriftlichen Verfahren geurteilt hat. „Und er sagte mir, dass die 500 Euro die Mindeststrafe in so einem Fall sind.“

Großteil des Teams hat sich abgemeldet

Inzwischen sei es gelungen herauszufinden, welches Elternteil sich in Ickern daneben benommen hat. „Jedoch haben wir keine Chance, es zu sanktionieren. Denn der Großteil dieser DII-Jugendmannschaft hat sich nach diesem Spiel in Ickern in einer Nacht- und Nebelaktion beim Verein Teutonia SuS Waltrop abgemeldet“, erläutert Zwolinski. Das Urteil ist unanfechtbar.