Am 16. März kam es in der Kreisliga C1 zu erschreckenden Szenen auf dem Sportplatz des SuS Pöppinghausen. Die Castrop-Rauxeler empfingen die DJK Falkenhorst Herne III und führten nach 45 Minuten mit 2:1. Aufseiten der Gäste aus Herne kam es dann zu drei Platzverweisen und die Situation an der Wewelingstraße eskalierte.
Die Gemüter wurden dermaßen erhitzt, dass Personen im Vereinsheim in Sicherheit gebracht werden mussten. Der Schiedsrichter entging nur knapp einem Faustschlag und wurde zuvor geschubst. Als Reaktion auf den Abbruch meldete Falkenhorst Herne rund um ihren Geschäftsführer Sascha Feldhorst die dritte Mannschaft des Klubs ab. „Wir wollen hiermit ein klares Zeichen setzen, dass dieses Verhalten bei uns auf null Toleranz trifft“, sagte Feldhorst damals klar.
Falkenhorst muss hohe Strafe zahlen
In einer mündlichen Verhandlung hat das Kreissportgericht Herne rund um seinen Vorsitzenden Joachim Soba nun deutliche Urteile gegen die Falkenhorster ausgesprochen. Diese sind final und unanfechtbar.
So werden die Herner insgesamt zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Diese setzt sich aus zwei 200-Euro-Strafen zusammen. Einmal, weil die DJK in dieser Partie zwei Spieler unter falschem Namen eingesetzt hatte und die andere, weil sie schlussendlich den Spielabbruch herbeigeführt hat. Dass Spieler unter falschem Namen spielten, ist ein neues Detail, das die Verhandlung hervorbrachte.

Zudem gab es ein Verfahren gegen drei Falkenhorster Spieler. Zwei der drei Beschuldigten (Namen der Redaktion bekannt) konnten freigesprochen werden, da sie zwar im Spielbericht standen, jedoch andere Spieler unter ihrem Namen zum Einsatz kamen. Der dritte Falkenhorster Akteur (Name der Redaktion bekannt) wurde wegen seines „grob unsportlichen Verhaltens“ für zehn Meisterschaftsspiele gesperrt.
Alle Beschuldigten sowie ein Zeuge fehlten am Verhandlungstag vor dem Herner Kreissportgericht entschuldigt. Ein Urteil bezüglich der Spielwertung entfiel aufgrund des Rückzuges der dritten Mannschaft der DJK Falkenhorst Herne.