Top-Spieler des FC Frohlinde lange gesperrt Spannender Nebenaspekt, Kicker auf Bewährung

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Schaut man auf die Ergebnisse der Testspiele für den FC Frohlinde nahezu tadellos. Einzig gegen den starken Bezirksliga-Spitzenreiter verlor der FCF. Unter anderem gegen den ETuS Haltern gab es einen Sieg - gegen Halterner sogar in Unterzahl, denn der Torschütze in dem Spiel, Nico Bothe, wurde in der 54. Minute mit einer Roten Karte des Feldes verwiesen.

Nun steht seit vergangener Woche das Urteil des Kreissportgerichts gegen Bothe fest: Der FC Frohlinde muss sechs Spiele auf seinen Top-Torjäger verzichten. „Unsportlchkeit gegenüber dem Gegenspieler“ heißt es im Urteil. Vier dieser sechs Partien sind bereits abgesessen. Da es sich um eine Rote Karte in einem Testspiel handelte, zählen auch Freundschaftsspiele zum „absitzen“ der Strafe. Seit dem Spiel gegen Haltern testete Frohlinde drei weitere Male und absolvierte am 16. Februar das Meisterschaftsspiel gegen Eintracht Ickern (2:1).

Bothe erklärt Zwischenfall gegen Haltern

Joachim Soba, der Vorsitzende des Kreissportgerichts, berichtet, dass Bothe seinen Gegenspieler beleidigt haben soll. „Derart obszöne Beleidigungen sind bei uns sechs Spiele Strafe“, erklärt er das deutliche Strafmaß.

Nach einer Tätlichkeit als Spieler der Spvg Schwerin spielte Nico Bothe (r.) zuletzt auf Bewährung.
Nach einer Tätlichkeit als Spieler der Spvg Schwerin spielte Nico Bothe (r.) zuletzt auf Bewährung. © VOLKER ENGEL

Nico Bothe ärgert sich über die lange Strafe, denn er soll missverstanden worden sein. „In dem Zweikampf in der Szene wurde mein verletzter Fuß getroffen. Ich habe dann quasi in den Boden rein beleidigt und mich aufgeregt und geärgert. Das war nicht an meinen Gegenspieler gerichtet, aber das hat der Schiedsrichter anders wahrgenommen“, erklärt er seine Sicht der Szene.

Am Ende laut Bothe wohl ein unglückliches Missverständnis. „Sechs Spiele sind schon viel, aber das kann man jetzt leider nicht mehr ändern“, kommentiert der Frohlinder das Strafmaß.

Spielt die Bewährung eine Rolle?

Doch in dem Fall gibt es noch einen spannenden Nebenaspekt. Nach einem tätlichen Vorfall im Oktober 2022 als Nico Bothe noch für die Spvg Schwerin in der Bezirksliga spielte, wurde der heutige FCF-Spieler für neun Monate gesperrt. Ab April 2023 war seine Sperre dann auf Bewährung ausgelegt. Sinngemäß stand damals zudem im Urteil, dass sich Bothe bis zum Januar 2025 nichts mehr zu Schulden lassen kommen darf.

Nun könnte der Vorfall gegen den ETuS Haltern noch in die Zeit gefallen sein. In der Strafe des Kreissportgerichts spielte der Umstand keine Rolle. „Das wird einzeln betrachtet“, versichert Joachim Soba und erklärt, dass er das Bezirkssportgericht über den Fall in Kenntnis gesetzt hat, da dieses damals auch das Urteil wegen der Tätlichkeit gegen Bothe verhängte.

Im Derby gegen den SV Wacker Obercastrop II am Sonntag (23. Februar, Anstoß: 15.15 Uhr) wird der Leistungsträger also auf jeden Fall fehlen.