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Stadt oder Verein: Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Maskenpflicht?
Coronavirus
Am vergangenen Wochenende galt die durchgehende Maskenpflicht für Zuschauer auch auf Freiluft-Sportanlagen. Nicht immer wurde sie eingehalten, nun äußert sich die Stadt, welche Sanktionen für „Maskenfouls“ drohen.
Wer seit dem vergangenen Wochenende ein Fußballspiel auf einem der heimischen Plätze besucht, muss sich an eine neue Regelung halten: Die Mund-Nase-Schutz-Pflicht wurde ausgeweitet. Sie gilt nun nicht mehr nur für den Ein- und Ausgang sowie beim Verlassen des Sitz- oder Stehplatzes, sondern für die gesamte Dauer der Anwesenheit. Vielerorts wurde vorbildlich gehandelt - am Sonntag wurden aber auch mehrere Negativ-Beispiele beobachtet.
Das Ordnungsamt hat bislang noch ein Auge zugedrückt, wie die Stadt auf Anfrage mitteilte: „Bisher wurden Bürgerinnen und Bürger darauf hingewiesen, die Maske zu tragen bzw. richtig zu tragen. Angesprochene Bürger kamen dieser Aufforderung sofort nach.“
In Zukunft wird das Amt weniger nachsichtig sein: Sollte ein Zuschauer keine Maske tragen oder diese falsch tragen, so werde ein Bußgeld fällig. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird laut Stadt mit einer Strafe von 50 Euro geahndet.
Ordner zu stellen wäre sinnvoll für die Vereine
Welche Handhabe hat der Verein, wenn ein Zuschauer sich weigert, der Mund-Nase-Schutz-Pflicht nachzukommen? Die Stadt sagt, die Vereine können Besuchern den Eintritt verweigern, für die Durchsetzung der Maskenpflicht sei aber letztlich die kommunale Ordnungsbehörde, also die Stadt Castrop-Rauxel, mit Unterstützung der Polizei zuständig. Eine Unterstützung durch die Vereine sei in deren eigenem Interesse jedoch essentiell.

Vorbildlich: Der Masken-Einsatz beim Spiel des FC Frohlinde II gegen Arminia Ickern. © Volker Engel
Was Vereine tun können - und am vergangenen Wochenende auch vielfach getan haben -, ist deutlich auf die neue Regelung hinzuweisen. Auf vielen Fußballplätzen hingen entsprechende Plakate, außerdem rät die Stadt zum Einsatz von Ordnern: „Der Verein ist nicht verpflichtet, Ordner zu stellen, aber zur Unterstützung wäre es auch dies gegebenenfalls, soweit leistbar, sinnvoll.“
Die Stadt wird am kommenden Wochenende wieder über die Sportanlagen patrouillieren: „Das Ordnungsamt hat die Spielpläne der Vereine vorliegen und überprüft stichprobenartig die Einhaltung der Maskenpflicht.“
Anders als am vergangenen Sonntag, als das Ordnungsamt die „Masken-Foul“-Begeher noch mit einer Ermahnung davonkommen ließ, wird in Zukunft umgehend ein Bußgeld verhängt.
Seit 2019 als freier Mitarbeiter für Lensing Media im Einsatz. Hat ein Faible für sämtliche Ballsportarten und interessiert sich für die Menschen, die den Sport betreiben - von der Champions League bis zur Kreisliga.
