Für die Spielberechtigung von Amateurfußballern ist in Nordrhein-Westfalen der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) zuständig. In der Passstelle des WDFV werden jährlich etwa 60.000 Spielberechtigungsanträge als Neuausstellungen und 80.000 bei Vereinswechseln bearbeitet.
So schreibt es der WDFV auf seiner Homepage. Für die Amateurfußballer war der 30. Juni der Stichtag, um sich vom aktuellen Verein anzumelden. Die allermeisten Vereinswechsel sind also am 1. Juli schon vollzogen.
Dass allerdings auch nach diesem Stichtag noch Spieler zwischen zwei Vereinen wechseln können, macht ein Blick in die Spielordnung deutlich.
Amateure und Vertragsspieler
Im Seniorenbereich unterscheidet der Verband zwischen zwei Transferabschnitten:
- Wechselperiode I (Abmeldefrist: 30. Juni) geht vom 01. Juli bis 31. August
- Wechselperiode II (Abmeldefrist: 31. Dezember) geht vom 1. Januar bis 31. Januar
Bei den Regularien wird im Amateurfußball zudem zwischen Amateuren und Vertragsspielern unterschieden. Amateur ist, wer aufgrund seines Mitgliedschaftsverhältnisses Fußball spielt und als Entschädigung kein Entgelt bezieht, sondern seine nachgewiesenen Auslagen und allenfalls einen pauschalierten Aufwendungsersatz bis zu 249,99 Euro im Monat erstattet hält, heißt es dazu vom Verband.
Vertragsspieler wiederum ist laut WDFV, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag geschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens 250 Euro monatlich erhält.
Doch unter welchen Voraussetzungen können diese Spieler wechseln, wenn eine Abmeldung nicht fristgerecht bis zum 30. Juni erfolgt ist? Eine sofortige Spielberechtigung würden die Spieler dann erhalten, wenn sie bei dem aufnehmenden Verein zum Vertragsspieler werden. Allerdings nur, wenn der abgebende Klub dem Wechsel zustimmt.
Wechsel mitten in der Saison
In der Spielordnung ist allerdings mit Paragraf 22 eine Regelung verankert, bei dem Spieler unabhängig von Zustimmung oder Nichtabstimmung des abgebenden Vereins und ohne Einhaltung von Wechselfristen wechseln können. Und das mitten in der Saison.
So erhalten Kicker eine sofortige Spielberechtigung auch abseits der Wechselperiode, wenn das letzte Pflichtspiel im Spielerpass sechs Monate zurückliegt. „Der Spieler ist in diesem Fall ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs spielberechtigt“, heißt es vom WDFV.
Doch das ist nicht der einzige Fall. So sind Wechsel während der Saison in folgenden Szenarien möglich:
- Wenn ein Spieler während einer Frist von drei Monaten nach Abmeldung bei seinem alten Verein oder während des Laufes seiner Wartefrist zu seinem alten Verein zurückkehrt. Ohne von dem neuen Verein in Pflichtspielen als Spieler eingesetzt worden zu sein.
- Wenn ein Spieler zu Studienzwecken seinen Wohnsitz und infolgedessen seinen Verein wechselt.
- Wenn ein Spieler seinen Aufenthaltsort aufgrund einer behördlichen Anordnung wechseln muss und in dieser Zeit im Rahmen von Resozialisierungsmaßnahmen bei einem anderen Verein spielt und nach Beendigung der Maßnahme zu seinem alten Klub zurückkehrt.
- Wenn ein Spieler für einen Verein spielberechtigt war, der aufgelöst wird oder dessen Spielbetrieb eingestellt wird.
- Wenn ein Spieler zu einem Verein gehört, der mit einem anderen Klub fusioniert.