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Tätlichkeit: Sportgericht kassiert das erste Urteil, zu Gunsten des Spielers
Amateurfußball
Im September musste ein Kreisliga-C-Spiel nach einem tätlichen Angriff abgebrochen werden. 39 Spiele sollte der betroffene Akteur zunächst aussetzen. Nun wurde die Sperre drastisch reduziert.
Mitte September auf der Sportanlage des VfL Herne: In der Kreisliga C1 steht es zwischen dem heimischen VfL und dem SV Wacker Obercastrop III kurz vor Schluss 3:3, ehe das Spiel nach einem tätlichen Angriff eines Wacker-Spielers unmittelbar vor dem Abpfiff abgebrochen werden musste.
Vom Kreissportgericht wurde der Übeltäter in einem ersten Verfahren für 39 Spiele gesperrt. Der SV Wacker legte Berufung ein, das Bezirkssportgericht kippte das Urteil. Der Grund: die Vorkommnisse sollen sich anders ereignet haben, als zunächst angenommen.
Schiedsrichterbericht als Urteilsgrundlage
Es war eine enge und durchaus umkämpfte Partie zwischen dem VfL Herne und dem SV Wacker Obercastrop III. Erst in der 89. Spielminute erzielte der Gastgeber durch Zouhir Amsarrar den 3:3-Ausgleich und hatte kurz darauf sogar die Chance auf den späten Führungstreffer. Nach einem langen Ball sprintete ein VfL-Angreifer alleine auf Wacker-Schlussmann Muamer Bukvar zu, legte sich den Ball dann aber zu weit vor und grätschte in Richtung des herauseilenden Torwart.
Daraufhin entluden sich die Emotionen. Laut Dierk Dunschen, Vorsitzender des Bezirkssportgerichts, habe Bukvar seinen Gegenspieler ans Kinn gefasst und hochgezogen. „Das ist natürlich ein tätlicher Angriff, allerdings hat das Kreissportgericht den Sachverhalt vorher anders bewertet“, so Dunschen.
Wacker legt Berufung ein
Dies sei anfangs davon ausgegangen, dass der Torwart seinen Gegenspieler gewürgt und zu Boden gedrückt habe. „Wir haben in einer Einzelrichterentscheidung das Strafmaß auf Grundlage des Schiedsrichterberichtes festgelegt. Da es seit Mitte des Jahres keine Wochensperren mehr gibt, wurde der Spieler vorerst für 39 Spiele aus dem Verkehr gezogen“, erklärt der Vorsitzende des Kreissportgerichts Heinz Rychlik.
In der Folge legte der SV Wacker Berufung gegen das Urteil ein. Das Verfahren wurde an das Bezirkssportgericht weitergeleitet. Das Problem bei der Urteilsfindung: Früher sei eine solche Einzelrichterentscheidung Dunschen zufolge die Ausnahme gewesen. „Mittlerweile ist es allerdings der Regelfall und bei solchen schriftlichen Verfahren ist keine Zeugenvernehmung vorgesehen. Da es allerdings völlig verschiedene Aussagen zu den Ereignissen gab, hat das Bezirkssportgericht noch einmal eine Kammerverhandlung angeordnet.“
Spielwertung am grünen Tisch
Dabei seien insgesamt fünf Zeugen vernommen worden. Schließlich gelangte das Bezirkssportgericht zu der Auffassung, dass der Torwart seinen Gegenspieler weder gewürgt noch zu Boden gedrückt habe. „Dennoch hat es sich bei der Aktion des Torwarts natürlich um einen tätlichen Angriff gehandelt. Grundsätzlich gibt es dafür einen Strafrahmen von 6 bis 72 Spielen Sperre“, betont Dunschen.
Da es sich bei der Kreisliga C1 um eine 14er-Staffel handele, wäre Bukvar dem Urteil des Kreissportgerichts zufolge für knapp anderthalb Spielzeit gesperrt worden. „Dieses Strafmaß hielten wir letztlich für nicht angemessen und haben es deshalb auf eine Sperre von 14 Spielen reduziert. Dabei werden die letzten vier Begegnungen zur Bewährung ausgesetzt“, so der Vorsitzende des Bezirkssportgerichts.
Der Spielausgang der Partie wurde unterdessen am grünen Tisch entschieden. Aufgrund der Tatsache, dass der Spielabbruch durch Akteure des SV Wacker Obercastrop III herbeigerufen worden ist, wurde die Begegnung mit 2:0 für den VfL Herne gewertet. Für das Bezirkssportgericht gilt das Verfahren damit offiziell als beendet.
Vor einiger Zeit aus dem Osnabrücker Land nach Dortmund gezogen und seit 2019 bei Lensing Media. Für die Ruhr Nachrichten anfangs in Dortmund unterwegs und jetzt in der Sportredaktion Lünen tätig – mit dem Fußball als große Leidenschaft.
