Fußballern drohen ab 1. Mai Strafen fürs Schwänzen Die wirken sich auf die neue Saison aus

Ab 1. Mai: Fußballern drohen Punktabzüge fürs Schwänzen - für die neue Saison
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Wenn es für sie nicht mehr um den Aufstieg oder gegen den Abstieg geht, lässt bei den Amateurfußballern auch in Westfalen die Motivation nach, die restlichen Spiele anzugehen. In der Vergangenheit hat es dann nicht nur kuriose Ergebnisse, sondern auch Spielabsagen gegeben. Die 100 Euro (Kreisliga) sowie 200 Euro (überkreisliche Ligen) Verbandsstrafe, die fällig werden, haben die Teams und Vereine in Kauf genommen.

Im Jahr 2020 hat der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) allerdings in seiner Spielordnung eine Regelung getroffen, die auch die westfälischen Kicker betrifft - und den laschen Umgang mit den Partien auf der Saison-Zielgeraden nachhaltig bestraft. Damit es im Saisonfinale zu keiner Wettbewerbsverzerrung und zu keinen Eingriffen in den Auf- oder Abstiegskampf gilt für Spiele ab ab dem 1. Mai, dem Tag der Arbeit, laut Paragraf 37: „Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit.“

Hinzu kommt weiterhin das Ordnungsgeld in Höhe von 100 oder 200 Euro. Schon in den vergangenen beiden Spielzeiten galt die Regelung, wurde aufgrund des Saisonabbruches wegen der Corona-Pandemie aber nicht angewandt.

Klaus Overwien aus Waltrop ist Multi-Funktionär beim FLVW.
Klaus Overwien aus Waltrop ist Multi-Funktionär beim FLVW. © FLVW

FLVW hat Initiative ergriffen

Für eine Mannschaft, die ab dem 1. Mai dreimal nicht antritt, zum Beispiel weil sie ohnehin schon sportlich abgestiegen ist, kommt es bitter. Denn diese würde mit den maximal möglichen neun Minuspunkten in die Saison 2023/24 gehen.

Grund für die Regelung ist, dass es in den Jahren vor der Pandemie nicht selten vorkam, dass Teams sich wegen einer Mannschaftsfahrt oder ähnlichem gerne ein freies Wochenende genommen hatten. Das hatte ja nur geringe Konsequenzen, die aus der Mannschaftskasse aufgefangen werden konnten.

Klaus Overwien, Multi-Funktionär des Westfälischen Fußball- und Leichtathletik-Verbandes (FLVW), betont: „Die Regelung ist durch den Westdeutschen Fußball-Verband beschlossen worden. Allerdings auf Initiative von uns aus Westfalen.“

Wettbewerbsverzerrung vor der Pandemie

Vor den Pandemie-Jahren habe er durchaus eine Wettbewerbsverzerrung miterlebt, sagt der Waltroper, der Westfalenpokal-Spielleiter sowie Staffelleiter der Landesliga 3 und der Bezirksliga 9 ist: „Die Mannschaften haben sich tatsächlich gesagt: Es ist billiger, die 100 Euro zu bezahlen als eine Woche später nach Mallorca zu fliegen.“

Das sei aus seiner Sicht eine immer wiederkehrende Unsportlichkeit gewesen. Die Regel gibt es seit 2020. Overwien: „Wegen der Pandemie ist sie allerdings nie gelebt worden und ist bei einigen in Vergessenheit geraten.“ 2022 bekam Overwien mit, dass nur ein Teil der Vereinsvertreter und Trainer den Punkt aus der Spielordnung kennen.

Jüngst fragte ein Castrop-Rauxeler Vereinsfunktionär, ob die Bestrafung schon bei einem Nichtantreten am fünftletzten Spieltag gilt, der für das Hochspielen von Kickern neuralgisch ist. Nein, das tut es nicht.

2022: Anfragen vor Schalke-Aufstieg

2022 hatten Vereine zudem Klaus Overwien darauf angesprochen, ob sie am abschließenden Spieltag der 2. Liga und des sich anbahnenden Aufstiegskrimis für den FC Schalke 04 ihre Partien am 15. Mai verlegen oder absagen könnten. Overwien: „Weil die Schalker auswärts spielten, hatten die Vereine, die mich aus der Landesliga 3 und der Bezirksliga 14 angesprochen hatten, kein Anrecht darauf. Einige musste ich darauf hinweisen, dass sie Minus-Punkte für die neue Saison könnten.“