Es waren schlimme Szenen, die sich am 16. März 2025 an der Wewelingstraße in Castrop-Rauxel abspielten und zum Spielabbruch in der Kreisliga C führten. Spieler der DJK Falkenhorst Herne III hatten beim Spiel gegen den SuS Pöppinghausen den Schiedsrichter angegriffen und für weinende Kinder gesorgt. Nun fällte das zuständige Sportgericht das nächste Urteil – und dieses hat es in sich.
Hohe Geldstrafe und lange Spielsperre
So erhält ein Falkenhorster Spieler (Name der Redaktion bekannt) eine Spielsperre für die Dauer von drei Jahren. Zudem gehen die Kosten des Verfahrens in Höhe von 121,75 Euro zu Lasten des Spielers.
Als Grund nannten die Sportrichter unter dem Vorsitz von Joachim Soba „grob unsportliches Verhalten, sowie mehrfache Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter“, wie es in den Offiziellen Mitteilungen des Fußball- und Leichtathletikverband (FLVW) heißt.
„Da standen Kinder, die geweint haben“
Nachdem der Schiedsrichter wiederholt beleidigt und bedroht worden war, entschied er sich dazu, die Partie abzubrechen. Daraufhin rasteten mehrere Spieler der Gäste aus. Der nun verurteilte Spieler hatte versucht, den Schiedsrichter anzugreifen. Der Referee war nur knapp einem Faustschlag entkommen.
Weil eine anwesende Frau die Eskalation filmte, war der Falkenhorster Spieler komplett ausgerastet und drohte, auf sie loszugehen. „Da standen Kinder, die geweint haben. Die Stimmung war dermaßen aufgeheizt, dass ich die Frauen und Kinder zu ihrem Schutz in den hinteren Teil des Vereinsheims schicken musste“, hatte Pöppinghausens Vorsitzender Björn Eckey unserer Redaktion damals berichtet.
Die Vereinsführung der Herner reagierte auf die Geschehnisse prompt und meldete die dritte Mannschaft mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb ab. „Ich habe mich noch am Abend beim Schiedsrichter und dem SuS Pöppinhausen im Namen des ganzen Vereins entschuldigt“, sagte Falkenhorsts Geschäftsführer am 20. März gegenüber unserem Medienhaus.
In Folge 138 des News-Podcast „PottCAS“ der Ruhr Nachrichten haben wir das Thema zudem ausführlich besprochen.
Das Urteil ist bereits das zweite nach den Ausschreitungen im März. Zwei der damals drei Beschuldigten (Namen der Redaktion bekannt) waren freigesprochen worden, da sie zwar im Spielbericht standen, jedoch andere Spieler unter ihrem Namen zum Einsatz kamen.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 15. April 2025.