Die im Fußball- und Leichthletik-Verband Westfalen (FLVW) organisierten Vereine, haben regelmäßige Zahlungen an den Verband zu entrichten. Wird dieses Geld über einen längeren Zeitraum und nach Mahnungen nicht bezahlt, droht dem säumigen Verein ein Ausschluss. Die Konsequenz: Dieser Klub ist quasi nicht mehr existent.
Am 4. Oktober 2022 beschloss das FLVW-Verbandspräsidium bei einer Sitzung, den Verbands-Auschluss bei mehreren Vereinen anzuwenden. Nicht mehr im FLVW organsiert sind demnach beim Fußball DJK Adler Dahlhausen (Kreis Bochum), Türkiyemspor Hagen, Sportfreunde Haspe (beide Kreis Hagen) und SuS Mühlenkreis (Kreis Minden).
In der Leichtathletik von der Streichung betroffen waren der TuS Dahle (Kreis Lüdenscheid) und TuS RW Schieder aus dem Kreis Detmold. Im Freizeit- und Breitensport wurde der Postverein Hagen (Kreis Hagen) vom FLVW-Präsidium gestrichen. Insgesamt waren sieben Vereine betroffen.
Warum es zu diesen Vereins-Ausschlüsse gekommen ist, dazu merkt Christian Schubert von der FLVW-Stabsstelle Kommunikation auf Anfrage per E-Mail an: Der Großteil dieser Vereinsausschlüsse wird aufgrund von Zahlungsrückständen an den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen vorgenommen.
Verein ist sofort gestrichen
Die säumigen Zahler würden zum Zeitpunkt des Ausschlusses in der Regel schon nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen - oder überhaupt keinen Vereinssport mehr anbieten, heißt es weiter von der FLVW-Stabsstelle Kommunikation. Die Mitgliedschaft im FLVW sei ab sofort gestrichen - entsprechende Jahresrechnungen müssten nicht mehr beglichen werden.
Im Paragraph 10 der FLVW-Satzung sind die Kriterien für Vereins-Ausschlüsse festgelegt. Als da wäre: Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise den Verbandsinteressen zuwiderhandelt, erhebliche Zahlungsrückstände vorliegen, oder ein anderer wichtiger Grund gegeben ist.
Der Ausschließungsbeschluss ist zu begründen und wird zehn Tage nach Bekanntmachung in den Offiziellen FLVW-Mitteilungen wirksam. Ein Antrag auf eine sportgerichtliche Entscheidung nach Maßgabe der Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußball- Verbandes ist jedoch statthaft.
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