
© Jens Lukas
Elektronischer Spielbericht ist alles andere als Up-to-date
Meinung
Seit zwölf Jahren füllen die Castrop-Rauxeler Fußball-Trainer und -Betreuer den Spielbericht nicht auf Papier aus, sondern am Computer. Und eben dieser Elektronische Spielbericht braucht ein Update, meint unser Autor. Ein Kommentar.
Im Jahr 2021 sind wir in vielen Bereichen des Lebens umgeben von Künstlicher Intelligenz und beeinflusst von Algorithmen. Dazu mag man stehen, wie man möchte - auch mit Kritik an den Auswirkungen der modernen Technik auf unser Privatleben.
Aus dem öffentlichen Leben ist die Computertechnik nicht mehr wegzudenken. Sie vereinfacht und beschleunigt viele Dinge, die einst kompliziert und mit Zeitverzögerung bei Verantwortlichen und Interessierten landeten. So auch beim elektronischen Spielbericht, den die Fußballer in Westfalen 2009 flächendeckend einführten.
Tastatur anstatt Kugelschreiber, Passwort anstatt Unterschrift. Direkter Zugang zum Passwesen, Spielberechtigungsabfrage, richtig geschriebene Namen, Sperr-Überprüfung, einfache Handhabung, schnelle Verfügbarkeit und vieles mehr. Damit wurde damals geworben.
Wasserfest ist der Elektronische Spielbericht allerdings nicht. Das wurde jetzt wieder klar, als der SG Castrop II nach einem 6:0 beim Trabzonspor Herne eine Stunde nach Abpfiff die gewonnenen drei Punkte wieder abgezogen wurden. Denn die vier U23-Spieler, die sich Castrop II von Castrop I für die Partie ausgeliehen hatte, hatten nicht die so genannte Schutzfrist von fünf Tagen nach ihrem letzten Einsatz bei Castrop I eingehalten.
Es ist unverständlich, dass der Trainer von der Eingabemaske im Internet nicht davor gewarnt wurde, die Spieler in seine Start-Elf zu stellen. Schließlich handelt es sich bei diesen um Leute, die für dieses Team nicht spielberechtigt sind - wie zum Beispiel auch Rotsünder. Und eben bei diesen bekommt man eine Warnung.
Solch ein Stoppschild muss es meiner Meinung im Jahr 2021 für alle Fälle beim Thema „Nicht spielberechtigt“ geben. Ansonsten wäre das ein Rückfall in die analogen 1990er Jahre - in denen die Festspielregel allerdings noch nicht so viele Paragraphen wie heute umfasste.
Ein Journalist macht sich aus Prinzip keine Sache zu eigen, nicht einmal eine gute (dieses Prinzip ist auch das Motto des Hanns-Joachim-Friedrichs-Preises).
