Es kommt richtig bitter für den FC Frohlinde: Nach seiner Roten Karte im Testspiel gegen den ETuS Haltern wurde Frohlindes Angreifer Nico Bothe vom Kreissportgericht für sechs Spiele gesperrt. So weit, so aushaltbar - da diese Strafe im Rahmen eines Testspiels ausgesprochen wurde, konnte sie auch in eben diesen abgesessen werden. Vier weitere FCF-Tests folgten nach dem gegen den ETuS am 26. Januar 2025, sowie jetzt auch noch zwei Meisterschaftsspiele. Bothes Sperre wäre somit nun abgesessen.
Doch bereits beim Urteil des Kreissportgerichts verkündete der Vorsitzende Kreissportrichter Joachim Soba, dass er den Fall Bothe ans zuständige Bezirkssportgericht weiter gegeben hatte. Denn bei diesem hatte der Frohlinder Stürmer eine Vergangenheit. Durch einen Vorfall aus dem Jahr 2022 wurde Nico Bothe damals zu einer langen Sperre von neun Monaten verdonnert. Nach sechs Monaten (ab dem 28. April 2023) wurde die Rest-Sperre auf Bewährung ausgesetzt (bis zum 28. Juli 2023) und Bothe erhielt zudem eine Auflage, sich bis Ende Januar 2025 nichts zu Schulden kommen zu lassen.
Zwei Tage könnten zum Verhängnis werden
Diese zweite Bewährungs-Zeit verstrich, um genau zu sein, erst am 28. Januar 2025 - zwei Tage zu spät, um beim Urteil vom Spiel am 26. Januar 2025 nicht berücksichtigt zu werden. Das Bezirkssportgericht urteilte nun also: Bewährung widerrufen und Nico Bothe wird nach seiner Sechs-Spiele-Sperre nun für weitere drei Monate vom Spielbetrieb ausgeschlossen.
Da die Sperre nach dem Derby gegen den SV Wacker Obercastrop II (23. Februar) abgesessen war, wird Bothe wohl erst ab dem 23. Mai wieder spielen dürfen. Einen möglichen Aufstiegs-Showdown am 18. Mai gegen Top-Konkurrent VfB Börnig (1.) würde Bothe also um fünf Tage verpassen. Lediglich zu den letzten beiden Saisonspielen gegen den DSC Wanne-Eickel II (25. Mai) und ASC Leone (1. Juni) wäre Frohlindes bis dato bester Torjäger wieder spielberechtigt. Ein herber Schlag, für die Frohlinder.

Doch könnte der A-Ligist noch gegen das Urteil vorgehen und versuchen Bothe immerhin für das Spiel gegen Börnig wieder freizubekommen? Nein, das ist seit Dienstagabend (4. März) ausgeschlossen, wie das Frohlinder Vorstandsmitglied Dirk Werdelmann erklärt.
Vorab betont Werdelmann deutlich: „Es geht nicht darum, Urteile in Zweifel oder Abrede zu stellen. Was Nico gemacht hat, ist nicht in Ordnung.“ Bothe beteuerte die beleidigenden Worte lediglich „in den Boden“ geflucht zu haben, da er sich über das Foulspiel ärgerte und sie nicht direkt an seinen Gegenspieler gerichtet waren. „Das kann ich so bestätigen, ich stand direkt in der Nähe“, beteuert Dirk Werdelmann.
Frohlindes Einspruch kam zu spät
Mildernde Umstände kann der FC Frohlinde nun jedoch trotzdem nicht mehr erwarten. Gegen das ursprüngliche Urteil von sechs Spielen, das vom Kreissportgericht verhangen wurde, legte der FCF laut Werdelmann zunächst keinen Einspruch ein. Der Verein habe nicht auf dem Schirm gehabt, dass dieses Urteil die Strafe von 2022 und die damit einhergehende ausgesetzte Bewährung von 2023 wieder hervorbringen würde.
Als den Frohlindern dieser Umstand bewusst wurde, folgte der Einspruch - doch die Frist war verstrichen und die Berufung abgeschmettert. Auf Tipp eines befreundeten Fachanwalts griff Dirk Werdelmann nach dem letzten Strohhalm und beantragte eine Wiedereinsetzung des Verfahrens, doch auch diese geringe Hoffnung zerschlug sich am Dienstagnachmittag.

„Für mich spielen da auch Verhältnismäßigkeiten von Tatbeständen mit rein. Die Bestrafung trifft nicht nur den Spieler alleine, sondern den ganzen Verein. Nico ist ein Leistungsträger“, ärgert sich Werdelmann.
Nächster knapper Aspekt wird Frohlinde zum Verhängnis
Und wären die zwei Tage Rest-Bewährung im Januar und das knappe Verpassen um fünf Tage beim Topspiel gegen Börnig nicht schon in ihrer Enge bitter genug, stellt Dirk Werdelmann einen weiteren Fakt klar. Sinngemäß heiße es im Urteil des Bezirkssportgerichts zur ersten Sperre aus Schweriner Tagen, dass erst ab einer Strafe von mehr als vier Spielen die Bewährung widerrufen werden kann - also nicht mal Pflicht wäre.
Hätten die Frohlinder also rechtzeitig Einspruch eingelegt und mit ihren Argumenten eine Milderung auf vier Spiele bewirkt, wäre Nico Bothe seit dem Spiel gegen den SV Wacker Obercastrop wieder spielberechtigt. Joachim Soba vom Kreissportgericht betonte, die sechs Spiele Sperre wären bei dieser Art von Beleidigung ein Standard-Urteil. Alles in allem eine mehr als bittere Geschichte im Aufstiegsrennen für die Frohlinder.