Acht Monate Sperre für einen Trainer vom ASC Schöppingen „Verbale Angriffe auf den Schiedsrichter“

Acht Monate Sperre für einen Trainer vom ASC Schöppingen: „Verbale Angriffe auf den Schiedsrichter“
Lesezeit

Ein Spiel aus dem November zwischen dem ASC Schöppingen II und dem SV Gescher II landete vor dem Kreissportgericht. Dabei ging es um das Verhalten eines Übungsleiters des ASC gegenüber dem Schiedsrichter der Partie.

Das Kreissportgericht ist nun zu dem Entschluss gekommen, dem Trainer für die Dauer von acht Monaten zu untersagen, eine Funktion im DFB, in den Regional- und Landesverbänden sowie in einem Verein auszuüben. Dieses Funktionsverbot gilt im Zeitraum vom 5. Januar bis zum 4. September. Außerdem erhält der Verein ASC Schöppingen eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro, da er für das Verhalten seines Trainers mitverantwortlich sei.

Als Begründung für die lange Sperre gibt der Fußballkreis Ahaus-Coesfeld in einer Mitteilung des Kreisvorsitzenden Willy Westphal die „nicht zu akzeptierende Umgangsform des Übungsleiters gegen den Spielleiter“ und „die mehrfachen verbalen Angriffe auf den Schiedsrichter“ an. Die Zeugenaussagen haben demnach den vom Schiedsrichter im Sonderbericht geschilderten Sachverhalt bestätigt.

Kreis begrüßt das Urteil

Die Verfahrenskosten werden von Trainer und Verein getragen. Willy Westphal verdeutlicht in seiner Mitteilung noch: „Die Verantwortlichen des Kreises begrüßten das wiederum richtungsweisende Urteil des Sportgerichtes durch die sofortige Anerkennung. Es setzt nochmals ein wichtiges Zeichen und nimmt alle, auch die Vereinsverantwortlichen für den Fußball der Vereine, in die Pflicht.“