Er sei definitiv nicht gefahren, daran hielt der Angeklagte, ein heute 26-jähriger Marler, auch am zweiten Verhandlungstag fest. Angaben zum tatsächlichen Fahrer könne er jedoch keine machen. Vor dem Ahauser Amtsgericht ging es am Dienstag, 7. Januar, erneut um eine wilde Verfolgungsjagd, die sich im Juni 2022 in Legden ereignete.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit dem 120.000 Euro teuren Mercedes seiner damaligen Freundin vor der Polizei geflohen und mit hoher Geschwindigkeit durch Legden gefahren zu sein. Dabei stand er nicht nur unter Drogen- und Alkoholeinfluss, eine gültige Fahrerlaubnis besaß der Beschuldigte ebenfalls nicht.
Das Fahrzeug floh mit so hoher Geschwindigkeit vor der Polizei, dass diese es, obwohl sie zeitweise 180 Kilometer pro Stunde fuhr, aus den Augen verlor. Bei der Fahrt überfuhr der fliehende PKW nicht nur eine rote Ampel, in einer Kurve musste der Fahrer so stark bremsen, dass sich automatisch die Warnblinkanlage einschaltete, schilderte der Polizist im Zeugenstand.
Schlussendlich trafen Polizei und Fluchtwagen im Legdener Ortskern wieder aufeinander. An der Kreuzung Stiege/Königstraße nahm der Mercedes der Polizei die Vorfahrt und bog links Richtung Ortsausgang ab. An dieser Stelle habe er den Fahrer des Wagens bewusst angeschaut und ihn dadurch später auch anhand seiner Kleidung wiedererkannt, so der Polizist.
Kurz danach kam der Wagen in einem Graben zu stehen. Ausgebremst durch ein Gebüsch. Der Marler bestellte daraufhin seine damalige Freundin, die bis dato nicht wusste, dass er mit ihrem Auto unterwegs war, nach Legden. Am Telefon habe er ihr gesagt, er habe einen Unfall mit ihrem Auto gehabt, sagte sie im Zeugenstand aus und bekräftigte das mehrfach. Auch ihrer Schwester und Mutter gegenüber habe er das so ausgesagt, bestätigte sie.
Die Aussage des Angeklagten, er habe einen völlig Fremden beauftragt, ihn und seinen Freund an besagtem Abend ins Dorf Münsterland zu fahren, bestätigte nur besagter Freund (25), der ebenfalls als Zeuge aussagte. In einem Café in Marl habe er den Unbekannten aufgetan. Dieser habe, als er das Polizeiauto erblickte, abrupt gewendet und sei dann vor der Polizei geflüchtet. Nachdem der Wagen verunfallt sei, sei der fremde Fahrer geflohen.
Richter und Staatsanwaltschaft taten sich schwer mit dieser Version der Vorfälle im Sommer 2022. Der Richter empfahl dem Angeklagten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen, damit der Fall heute abgeschlossen werden könne. Dadurch käme der Marler seinem Ziel, endlich einen neuen Führerschein zu erlangen, ebenfalls näher.
Das kam für den 26-Jährigen aber überhaupt nicht infrage. Er sieht sich weiterhin im Recht. Es wird also eine weitere Verhandlungsrunde geben. Vielleicht erscheint zu der auch die Schwester des Beklagten, die fehlte am Dienstag nämlich erneut unentschuldigt und wird deshalb ein Ordnungsgeld zahlen müssen.