Seit Monaten müssen die Anwohner der Landstraße 574, die von Legden über Schöppingen nach Heek führt, Geduld aufbringen. Straßen NRW saniert dort für 1,35 Millionen Euro beidseitig den Randstreifen. Der erste, knapp zwei Kilometer lange, Bauabschnitt ist mittlerweile fertiggestellt. Links und rechts der Fahrbahn sind Rasengittersteine als Verstärkung eingebaut.
Die Bauarbeiten am Rest der insgesamt 4,5 Kilometer langen Strecke haben bereits begonnen. Warnbaken sind aufgestellt. Die Straße wurde für den Durchgangsverkehr komplett gesperrt. Links und rechts wurden 100 Zentimeter breite und 60 Zentimeter tiefe Furchen ausgehoben. Umleitungen sind eingerichtet.

Seit Tagen geht es aber nicht weiter. Die Baustelle ruht. Der ein oder andere Anlieger stellt im Telefonat mit der Redaktion gar die Vermutung auf, das ausführende Unternehmen habe Insolvenz angemeldet und bereits alle Baumaschinen abholen lassen. Außerdem sei der im ersten Bauabschnitt verbaute Schotter nicht der richtige.
Die bereits verlegten Randsteine müssten wieder aufgenommen und neu verlegt werden, wird gemutmaßt. Ein Blick vor Ort verrät, die Baumaschinen stehen in Wartestellung auf dem dafür vorgesehenen Platz. Direkt gegenüber stehen mehrere Paletten mit Rasengittersteinen, die auf ihren Einbau entlang der verbleibenden Strecke warten.
Genaue Untersuchung des Materials
Nina Wischeloh, die Pressesprecherin von Straßen NRW klärt auf. Dass die Arbeiten zurzeit ruhen, sei richtig. „Bei der Baumaßnahme haben wir Materialproben des Unterbaus genommen und prüfen diese derzeit“ schreibt sie auf Nachfrage der Redaktion.
Dies sei ein gängiges Verfahren, das regelmäßig angewendet würde, um zu kontrollieren, welches Material verbaut wurde und ob es den Anforderungen der jeweiligen Ausschreibung entspräche, führt sie aus. Aktuell läuft die Überprüfung, daher ruht die Baustelle. Sobald abzusehen sei, wann die Arbeiten wieder aufgenommen würden, werde Sie das gerne mitteilen.
Im Telefonat mit der Redaktion führt sie ihre Erklärungen noch etwas weiter aus. „Wir sind ja kein privatwirtschaftliches Unternehmen, sondern arbeiten mit Steuergeldern“, erläutert sie. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht würden Arbeiten deshalb sehr gründlich überprüft, um spätere Mängel ausschließen zu können, stellt die Unternehmenssprecherin klar.