Verärgerter Jäger Kreis klärt über Folgen des Rückstaus bei der Jagdscheinverlängerung auf

Kreis klärt über Folgen des Rückstaus bei Jagdscheinverlängerung auf
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Ein Legdener Jäger, der anonym bleiben möchte, hat sich verärgert an die Redaktion gewandt. Seit Wochen warte er auf Post aus dem Kreishaus. Am 1. April, als das Jagdjahr begonnen hat, sei die dreijährige Laufzeit seines Dokuments abgelaufen. Wie empfohlen habe er den Verlängerungsantrag rechtzeitig digital übermittelt, bisher aber keine Antwort erhalten, schildert er im Telefonat mit der Redaktion.

Ein Blick auf die Internetseite (www.kreis-borken.de) der Kreisverwaltung bestätigt das. „Neue Gesetze verlängern aktuell die Bearbeitungszeit“, ist dort zu lesen. Bereits im Dezember 2024 hatte die untere Jagdbehörde Jagdscheininhaber dazu aufgefordert, den Antrag auf die Verlängerung des Jagdscheins frühzeitig zu stellen.

Zum 31. März waren 5542 Personen im Besitz eines gültigen Jagdscheines, antwortet Karlheinz Gördes, Pressesprecher der Kreisverwaltung auf Nachfrage der Redaktion per E-Mail. Zum oben genannten Datum liefen 1444 Jagdscheine von Personen mit Wohnsitz im Kreis Borken aus, schreibt er weiter.

Anders als bisher nehme die Zuverlässigkeitsprüfung, durch oben genannte Gesetzesänderung, jetzt deutlich mehr Zeit in Anspruch, ist weiter zu lesen. Diese ist eine grundlegende Voraussetzung für die Erteilung einer allgemeinen Waffen- und Munitionserlaubnis, heißt es im Paragraf fünf des Bundeswaffengesetzes.

Deutlich umfangreichere Prüfung

Bisher oblag diese Prüfung der unteren Jagdbehörde. Durch das Ende Oktober 2024 verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ hat sich das geändert. Die deutlich umfangreichere Prüfung wird jetzt von der Waffenbehörde durchgeführt und dauert dementsprechend länger.

Von den 1125 Verlängerungsanträgen, die dem zuständigen Fachbereich im Kreishaus bisher vorliegen, sind schon 1095 Zuverlässigkeitsprüfungen abgeschlossen, bestätigt Karlheinz Gördes. In 843 Fällen wurde die Verlängerung auch schon an die Antragsteller übermittelt (Stand 4. April).

Erlass als Übergangslösung

Um niemanden rechtlich in Schwierigkeiten zu bringen, weil aufgrund des Antragsrückstaus kein gültiger Jagdschein vorliegt, der entsprechende Jäger aber trotzdem Waffen und Munition besitzt, unter Umständen sogar ein Jagdrevier betreibt, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW am 19. März einen Erlass veröffentlicht.

Darin heißt es: Falls es zu Verzögerungen bei den anstehenden Jagdscheinverlängerungen kommt, dass grundsätzlich ein Jagdschein als erteilt gilt, wenn die zuständige Behörde nach der Prüfung der Voraussetzungen zu dem Ergebnis kommt, dass diese vorliegen.

Schreiben der Waffenabteilung

Das bedeutet, dass nach Bundesjagdgesetz das Mindestalter erreicht ist, die Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt wurde sowie die Prüfung der körperlichen Eignung und der Nachweis der ausreichenden und gültigen Jagdhaftpflichtversicherung vorliegen. Die bloße Eintragung der Verlängerung in den Jagdschein selbst könne dann später erfolgen.

Jäger, die keinen Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines stellen beziehungsweise gestellt haben, werden jedoch in absehbarer Zeit von der Waffenabteilung wegen des fehlenden Bedürfnisses für die Waffen und Munition angeschrieben, heißt es aus der Kreisverwaltung.

Zum jetzigen Zeitpunkt gehe man im Kreishaus jedoch davon aus, dass bis zum 30. April alle vorliegenden Verlängerungsanträge bearbeitet werden können, schreibt Karlheinz Gördes abschließend.

Diesen Artikel haben wir ursprünglich am 10. April 2025 veröffentlicht.