Nach dem schrecklichen Blutbad in der Legdener Hauptstraße (Nacht zum 16. März), bei dem ein 43-jähriger Bewohner des dortigen Gästehauses sein Leben verlor, schweigt sich der „dringend Tatverdächtige“ weiterhin aus. Die Staatsanwaltschaft Münster will gegen ihn zügig Anklage erheben.
Der rund 18 Stunden nach dem „Totschlag“ in unmittelbarer Tatortnähe festgenommene Tatverdächtige aus Lettland (30) äußert sich in der Untersuchungshaft weiterhin nicht zu den Tatvorwürfen, wie eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft in Münster am Montag (7. April) ergibt.
Motiv bleibt unklar
Der Lette wird beschuldigt, den 43-jährigen Deutschen getötet zu haben. Dass die Tat als solche sehr brutal und blutig war, hat die Polizei dieser Redaktion bereits bestätigt. Ebenso der Verwalter des Gästehauses, der das entstellte Opfer fand. Eine „mutmaßliche Tatwaffe“ wurde sichergestellt.
Ob es sich dabei um die Axt handelt, die am Morgen nach der Tat von Kripo/KTU aus dem Haus getragen wurde, dazu macht die Staatsanwaltschaft auch auf Nachfrage keine Angaben. Das sei Teil der laufenden Ermittlungen. Auch das Motiv bleibt laut Ermittlungsbehörde vorerst unklar.

Nicht ausgeschlossen, dass es im persönlichen Bereich liegt. Darauf angesprochen, sagt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt: „Ob wir da überhaupt etwas zu herausfinden können, wird sich noch zeigen müssen.“ Klar ist: Solange der „dringend Tatverdächtige“ schweigt, wird dies nicht leicht.
Die Staatsanwaltschaft verfolgt aber das klare Ziel, binnen drei Monaten nach der Tat – also bis zum 16. Juni – Anklage gegen den Letten wegen Totschlags zu erheben. Wann dann die Verhandlung am Landgericht Münster anläuft, wird sich zeigen müssen.
Da der Tatverdächtige seit seiner spektakulären Festnahme im Legdener Ortskern in Untersuchungshaft sitzt, bleibt für den Anlauf der Verhandlung gegen ihn aber auch nicht unendlich viel Zeit. In der Regel muss diese binnen sechs Monaten nach der angeklagten Tat erfolgen.
Ein Hintertürchen bleibt aber, wie der Oberstaatsanwalt erklärt. Bei „sehr komplexen Ermittlungsverfahren“ gebe es für diese Regel auch eine Ausnahme. So oder so wird sich die Anklage der Staatsanwaltschaft auf den aktuell zu erarbeitenden „hinreichenden Tatverdacht“ stützen.
Ermittlungen dauern an
Dieser liegt vor, wenn es „bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation wahrscheinlich ist, dass der Beschuldigte wegen einer Straftat verurteilt wird“. Der „hinreichenden Tatverdacht“ stützt sich dabei auf die Beweise und Ermittlungsergebnisse. Die Arbeiten dafür laufen auf Hochtouren.
Laut Strafgesetzbuch wird ein Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Die juristische Aufarbeitung steht noch bevor.
Dieser Artikel erschien ursprünglich am 7. April 2025.