Das blutige Tötungsdelikt, das sich in der Nacht zu Samstag (16. März) in einem Gästehaus in der Legdener Hauptstraße zugetragen hat, sorgt weiter für viel Gesprächsstoff im Dorf und darüber hinaus. Auch die erfolgte Festnahme am Sonntagnachmittag (16. März) trägt dazu bei.
Jetzt nennen die Ermittler erste Details zur Tat und reagieren auf die Kritik aus dem Dorf, dass lange nicht kommuniziert wurde, dass der Tatverdächtige vom Tatort fliehen konnte und sich in der Umgebung versteckt hielt, ehe Einsatzkräfte der Polizei gezielt zuschlugen.
Im Hausflur gefunden
Das Opfer, ein 43-jähriger Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit, wurde am Samstag (15. März) um 22.22 Uhr leblos im Hausflur des Gästehauses in der Haupstraße durch die Polizei aufgefunden. Zuvor ging ein Notruf ein.
Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte – ein Großaufgebot war vor Ort, wie Augenzeugen der Redaktion schilderten – lebte das spätere Todesopfer noch. Es hatte „schwere Verletzungen“. Zu der Art der Verletzungen – auch zur Tatwaffe – macht die Staatsanwaltschaft Münster noch keine Angaben.
Reanimation scheitert
Fakt ist, dass die umgehend eingeleiteten Reanimationsmaßnahmen letztlich erfolglos waren. Der 43-Jährige verstarb noch am Tatort und wurde am darauffolgenden Tag (16. März) mit einem Leichenwagen in die Gerichtsmedizin gebracht. Eine Obduktion soll im Laufe des Montags (17. März) erfolgen.
„Danach können wir eventuell mehr zur Todesursache sagen“, so Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt auf Nachfrage am Montagmorgen. Und der Oberstaatsanwalt bestätigt, dass die Festnahme am Sonntagnachmittag in Legden in Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt steht.
Tatverdächtiger schweigt
Bis jetzt habe sich der Mann nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Er wird am Montag (17. März) dem Haftrichter vorgeführt, damit eine Untersuchungshaft angeordnet wird. Die Hintergründe der schrecklichen Tat sind völlig unklar und Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Keine Pressehoheit
Dass die Polizei am Sonntagvormittag noch nicht darüber Auskunft erteilte, ob eine Festnahme stattgefunden hat oder nicht – sprich der Tatverdächtige noch auf freiem Fuß ist – erklärt die Staatsanwaltschaft damit, dass die Polizei-Leitstelle nicht alles sagen dürfe, da dieser nicht die Pressehoheit obliegt.
Und: Es habe in Legden nur eine Festnahme im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt gegeben. Nicht zwei, wie es im Dorf heißt. Das betont der Oberstaatsanwalt auf Nachfrage.