„Thekengespräch“ unter Männern hat ein Nachspiel „Sie wollten ihm eine reinklinken“

„Gespräch“ unter Männern an der Theke hat ein Nachspiel vor Gericht
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Es waren gewiss keine unbeschriebenen Blätter, die im Amtsgericht Ahaus aufeinandertrafen. Zusammengeführt hatte die beiden Legdener – der Angeklagte einschlägig vorbestraft, der Geschädigte vorgeführt von gleich vier Justizvollzugsbeamten – eine verbale Auseinandersetzung in einer Diskothek mit Vorgeschichte. Im Zuge dieser soll der 37-jährige Angeklagte den 33-jährigen Widersacher beleidigt, gar bedroht haben.

In seiner Einlassung ließ der Angeklagte keine Zweifel aufkommen, dass er für den Anzeigensteller wenig Sympathie hegt: „Der hängt an der Pulle, das Rumgegröle geht mir auf den Sack.“ Wie sich nachher herausstellte, soll er dabei auch immer wieder mit einem Verwandten des Angeklagten abgehangen haben.

Im Dezember 2023 habe er diesem dann an der Theke „ein paar Takte gesagt“: „Ich habe ihm erklärt, dass er die Sauferei in meiner Umgebung sein lassen soll.“ Beleidigt habe er ihn nicht: „Wenn ich das gewollt hätte, dann hätte ich das auch getan.“ Er habe sich von dem 33-Jährigen provoziert gefühlt.

Zwei unterschiedliche Versionen

Die Version des Zeugen war eine andere. Demnach soll die Aktion vom 37-Jährigen ausgegangen sein. „Er kam mir nahe, hat mich beleidigt und bedroht“, so die Aussage des Geschädigten. „Arschloch, Hurensohn – dies und das. Und dass ich aufpassen soll“, wurde er auf Nachfrage des Richters konkret. Darauf habe er die Thekenkraft auf den Vorfall hingewiesen, diese habe den Angeklagten weggeschickt. Warum der Angeklagte dies denn getan habe, fragte der Richter. „Keine Ahnung, er war besoffen“, sagte der Zeuge. Ob die Thekenkraft etwas von den Beleidigungen mitbekommen habe, wisse er nicht.

Kurz darauf sei er zum „Dorfsheriff“. Wenn dieser nichts unternehme, „dann werde ich andere Wege gehen müssen“, habe er diesem mitgeteilt. Letztendlich mündete alles in einer Strafanzeige. Früher seien beide gar befreundet gewesen, dann habe man sich „auseinandergelebt“. Von einer früheren Freundschaft wollte der Angeklagte allerdings nichts wissen.

Kurz nach dem Vorfall habe er den 37-Jährigen noch mal zur Rede stellen wollen, so der Zeuge: „Ich hab sogar daran gedacht, was richtig Schlimmes zu machen. Ich wollte mit ihm über die Geschichte reden, ein für alle Mal.“ Zu einer direkten Konfrontation an der Wohnung des Angeklagten sei es aber nicht gekommen.

Der Verteidiger übernahm das Wort: „Warum sind Sie in Haft?“ „Das tut nichts zur Sache“, meinte der Zeuge. Ob er denn öfter mal Stress unter Alkohol bekomme? „Das bleibt ja nicht aus“, so die Antwort. Grundsätzlich werde er ruhiger. Das zweifelte der Verteidiger an: „Ihr Name kommt immer mal wieder vor in Legden.“ Weiter: „Ich glaube Ihnen nicht von hier bis da vorne. Sie wussten, dass mein Mandant unter Bewährung steht und wollten ihm eine reinklinken. Warum sollte er Sie unter Bewährung beleidigen?“

Es steht Aussage gegen Aussage

Der Verteidiger führte aus, dass man nun zwei Aussagen habe. Warum er denn die Thekenkraft nicht als Zeugin „mitgebracht“ habe, wollte er wissen. „Dafür bin ich wohl zu doof gewesen“, so lautete die lapidare Antwort des 33-Jährigen.

Nachdem der Richter die 20 Einträge im Bundeszentralregister des Angeklagten verlesen hatte, regte er die Einstellung des Verfahrens an. Der Anklagevertreter ging letztlich mit, ebenso der Verteidiger. „Wir müssten letztlich die Thekenkraft befragen, wenn wir sie denn fänden. Ob das alles den Aufwand rechtfertigt, bezweifele ich“, meinte der Richter. Beide seien „keine unbeschriebenen Blätter“, wobei er den Zeugen schon „in bedeutend schlechterem Zustand“ erlebt habe. Dieser sei gewiss auch „kein Kind von Traurigkeit“. Letztlich stehe Aussage gegen Aussage. Und dem Angeklagten gab es noch einen Tipp mit auf den Weg: „Halten Sie sich künftig von ihm fern.“