Streit unter Stammtischbrüdern eskaliert Knochenbruch durch angeblichen Fausthieb

Streit unter Stammtischbrüdern eskaliert: Knochenbruch durch Fausthieb?
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Selbst die Frau des Geschädigten bestätigte dem vorsitzenden Richter am Amtsgericht Ahaus, dass es seit Jahren verbale Auseinandersetzungen zwischen den beiden Stammtischbrüdern gegeben habe. „Frotzeleien gab es unter den beiden immer wieder“, sagte die Horstmarerin.

Nachdem sie mehrfach aus dem Zuschauerraum in die Gerichtsverhandlung gerufen hatte, hatte der vorsitzende Richter sie als Zeugin aufgenommen. In Legden endete eine dieser gegenseitigen Sticheleien am 29. Juli 2023 mit gegenseitigen Schlägen und einer Gesichtsfraktur.

Nur ein „Klapps“

Der Geschädigte will den Angeklagten lediglich mit der Hand „touchiert“ haben. „Der Affe hat einfach nicht aufgehört, mich zu provozieren“, so der 62-jährige Horstmarer zu den Vorgängen im vergangenen Sommer. Er habe gehofft, ihn mit einem „Klapps“ stoppen zu können, erklärte er dem Richter, Staatsanwalt und Verteidiger.

Der Angeklagte, ein ebenfalls 62-jähriger Rosendahler, empfand diese „sachte“ Berührung allerdings durchaus als Backpfeife, wie er bestätigte. Dadurch sei seine reflexhafte Gegenwehr vielleicht auch etwas heftiger ausgefallen als gewollt. „Was ich getan habe, war nicht richtig“, beteuerte er mehrfach.

Wie genau die Hand des Angeklagten dann im Gesicht des Geschädigten landete, lies sich in der Verhandlung trotz mehrfacher Nachfrage des Richters nicht zweifelsfrei rekonstruieren. Der Horstmarer behauptete, es sei ein Fausthieb gewesen, der Rosendahler beschrieb es als einen Schlag mit dem Handrücken.

Fest steht, der Geschädigte zog sich dabei eine Augenhöhlenfraktur zu, die operativ im Uniklinikum Münster behandelt wurde. Wie bereits direkt nach der Tat sei er auch jetzt noch krankgeschrieben. Von der Verletzung zurückgeblieben seien ein anhaltendes Taubheitsgefühl und Kopfschmerzen.

Er befände sich noch immer in Behandlung bei einem Neurologen, beim Augenarzt und Zahnarzt. Zurzeit sei nicht auszuschließen, dass durch die Nervenschädigung eventuell noch Zähne absterben würden, schilderte der Horstmarer.

Gegen die Zahlung von 5000 Euro an den Geschädigten wurde das Verfahren gegen den Rosendahler eingestellt. Die Summe wird bei etwaigen Schmerzensgeldforderungen angerechnet. Man müsse bedenken, dass der Angeklagte keinerlei Vorstrafen habe und der Geschädigte zuerst geschlagen habe, gab der Richter abschließend zu bedenken.