Sexuelle Belästigung in der Skala Angeklagter erinnerte sich nicht an Klapse und Fausthieb

Sexuelle Belästigung: Angeklagter erinnerte sich nicht an Klapse und Hieb
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Absolut keine Erinnerung habe er an die Nacht in der Diskothek Skala im Legdener Dorf Münsterland, bestätigte ein 24-jähriger Angeklagter aus Metelen in der Verhandlung vor dem Amtsgericht. In einer Stellungnahme teilte sein Anwalt dem Gericht bereits im Vorfeld mit, dass der Beschuldigte davon ausgehe, ihm seien im Dezember 2023 unbemerkt K.-o.-Tropfen in eines seiner Getränke gemischt worden.

Von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurde dem Mann, dass er in der Nacht vom 2. auf den 3. Dezember 2023 in besagter Disko mehrfach einer Ahauserin ans Gesäß gefasst habe. Als diese ihn dazu aufforderte, damit aufzuhören, habe er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen. So fest, dass das Opfer im Mund geblutet hat, wie später klar wird.

WhatsApp trotz Filmriss?

Widersprochen hat dieser Beteuerung des absoluten Filmrisses eine WhatsApp, die der Beschuldigte nur einen Tag später seiner Ex-Freundin schrieb. Die war zusammen mit dem Opfer in besagter Nacht in der Disco gewesen und hatte zuvor bereits einige Klapse auf den Po kassiert. Vor Gericht war sie ebenfalls als Zeugin geladen.

Das Opfer konnte dem Richter besagte Textnachricht auf ihrem Handy zeigen, die dieser dann verlas. Der Angeklagte schreibt darin, sich nur vage zu erinnern, dass er sich „daneben benommen habe“. Dafür wolle er sich entschuldigen. „Warum hat er nicht direkt nach meiner Telefonnummer gefragt und sich dann bei mir entschuldigt?“, fragte das Opfer daraufhin laut in Richtung des Metelner Mannes.

Späte Entschuldigung

Auch an diesen WhatsApp-Chat erinnerte sich der 24-Jährige im Gerichtssaal jedoch nicht, formulierte aber eine Entschuldigung in Richtung Opfer. Die 22-jährige Ahauserin beteuerte, seit dem Vorfall nicht mehr feiern gehen zu können, so eindrücklich wirke die Tat bei ihr nach. Die Verletzungen an ihrem Gesäß und im Gesicht hat sie unmittelbar nach der Tat durch einen Arzt dokumentieren lassen.

Im Bericht ist die Rede von Kratzern am Gesäß, Verletzungen in der Mundhöhle, die mutmaßlich Ursache für die Blutungen waren und Schwellungen im Gesicht. Bleibende Schäden habe sie nicht zurückbehalten, erklärt das Opfer im Zeugenstand, auch ihre Zähne seien nicht in Mitleidenschaft gezogen worden.

Mit Kühlpacks und der Einnahme handelsüblicher Schmerzmittel habe sie die Blessuren rückstandslos behandeln können.

Einstellung des Verfahrens

Weil sich das Opfer schlussendlich gar nicht sicher war, ob die Belästigungen tatsächlich ihr galten oder an die Ex-Freundin des Beschuldigten gerichtet waren und weil das Vorstrafenregister keinerlei Einträge vorwies, wurde das Verfahren eingestellt. Der 24-Jährige hat jedoch die Auflage bekommen, sowohl an das Opfer als auch an die Staatskasse je 750 Euro zahlen zu müssen.