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Naturschützer haben Osterfeuer in Legden auf dem Kieker
Brauchtum
Hase, Ei und Feuer gehören zu Ostern dazu – wie der Tannenbaum, Geschenke und die Bescherung zu Weihnachten. Doch das Osterfeuer ist dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) ein Dorn im Auge.
Sollen in Legden künftig noch Osterfeuer stattfinden – und, wenn ja, wie viele? Damit muss sich jetzt die Politik beschäftigen. In seiner Anregung an den Gemeinderat fordert der Nabu, dass die Anzahl der genehmigten Osterfeuer in Legden zumindest verringert werden soll. Zunächst aber ist das Thema in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen, Landwirtschaft und Umwelt auf der Agenda.
In dem Papier schildern die Naturschützer die zunehmenden Gefahren für Flora und Fauna, die sie durch Osterfeuer festgestellt habe. Der immer früher einsetzende Frühling, bedingt durch den Klimawandel, und frühere Brutzeiten der Wildvögel verschärften das Problem.
Vögel akut gefährdet
Da laut Nabu die Osterfeuer oder Haufen mit Schlagabraum schon lange vor dem eigentlichen Termin aufgestapelt würden, seien die Vögel, die diese gerne als Nistplätze nutzten, akut gefährdet.
Oft werde wochen-, auch monatelang gesammelt und nicht umgeschichtet. Daher kämen immer wieder auch viele Kleintiere wie Kaninchen und Igel ums Leben. Oft würden auch die nötigen Abstände zu Gebäuden, Wegen, Wälder nicht eingehalten, so eine weitere Nabu-Kritik.
Gleichwohl: Der Nabu fordert kein generelles Verbot der Osterfeuer. „Es wäre erstrebenswert, dass weit weniger Feuer abgebrannt werden“, heißt es in dem Antrag.
Die eigentliche Frage ist aus Sicht des Nabu aber: Ist ein Feuer zu Ostern automatisch ein Brauchtumsfeuer? Feuer zum Zweck der Beseitigung pflanzlicher Abfälle sind grundsätzlich nicht erlaubt, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden.
Wann ist ein Osterfeuer ein Osterfeuer?
Die Unterscheidung hat bereits die Gerichte beschäftigt, wie die Verwaltung in ihre Vorlage für die politischen Gremien darlegt: „Ein starkes Indiz für ein Brauchtumsfeuer sieht die Rechtsprechung darin, dass das Feuer von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.“
Insofern müssten die Regelungen zu Brauchtumsfeuern in Legden nicht geändert werden, heißt es weiter. Diese entsprächen bereits dem aktuellen Rechtsstand: „Die Verwaltung wird sich für die Einhaltung dieser Regelungen einsetzen.“
Das Verbrennen von Schlagabraum soll nach Anmeldung in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 15. März des Folgejahres möglich sein, heißt es in dem Entwurf der entsprechenden Verfügung.