Mann mit Haftbefehl gesucht Kinderpornografische Datei in Legden aufgetaucht

Haftbefehl erlassen: Kinderpornografische Datei in Legden aufgetaucht
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Er lässt nichts unversucht, der Anklage aus dem Weg zu gehen. Zum Gerichtstermin erscheinen? Nein. Jetzt wird gegen den jungen Mann aus Wuppertal, der in Legden straffällig geworden sein soll, eine härtere Gangart aufgezogen. Wegen „einer Datei“. Er wird fortan mit Haftbefehl gesucht.

Die Geschichte ist verworren. Da die Anklage gegen den zur Tatzeit 22-Jährigen noch nicht verlesen wurde – der Wuppertaler erschien bereits zweimal nicht zum angesetzten Termin vor dem Amtsgericht Ahaus – kann das Gericht aus rechtlichen Gründen auch auf Anfrage nur wenige Details nennen.

Wenig Details bisher

Nur so viel: Laut Anklage soll auf dem Smartphone des jungen Mannes bei einem Aufenthalt in Legden „eine kinderpornografische Datei“ durch die Polizei sichergestellt worden sein. Somit fällt die von der Staatsanwaltschaft angeklagte Straftat in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Ahaus.

Wie die Polizei dem Wuppertaler auf die Spur kam, was er in Legden wollte und um welche Art von Datei es sich im Detail handeln soll, dazu kann das Amtsgericht aktuell keine Angaben machen. Möglicherweise klären sich die Hintergründe, wenn die Verhandlung irgendwann mal stattfinden kann.

Zwei Termine geschwänzt

Bisher schwänzte der Mann zweimal unentschuldigt den anberaumten Verhandlungstermin. Zuletzt am Dienstag (16. April). Sehr zum Unmut von Richter, Staatsanwältin, Verteidiger und Dolmetscher. Wohlgemerkt: Die Ladung wurde laut Gericht ordnungsgemäß zugestellt.

Kurios: Der Richter rief sogar noch beim Arbeitgeber des Mannes an, um sich zu erkundigen, wo dieser sei. Überraschende Antwort: Das Arbeitsverhältnis sei zum 30. März aufgelöst worden. Ob das einhergehend mit einem Wohnortwechsel war, wird nun überprüft werden müssen.

Haftbefehl erlassen

Davon losgelöst beantragte die Staatsanwältin den Erlass eines Haftbefehles gegen den Mann, den der Richter genehmigte. Das geht konform mit der Strafprozessordnung, in der es heißt: „Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so [...] ein Haftbefehl zu erlassen, soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist“.

Die Polizei wird jetzt versuchen, den Wuppertaler ausfindig zu machen, um ihn festzunehmen und dann bis zu einem neuen Verhandlungstermin am Amtsgericht Ahaus in die Untersuchungshaft überführen.

Dabei spielt es auch keine Rolle, dass der Mann „nur“ eine kinderpornografische Datei auf seinem Handy gehabt haben soll. Es ist schlicht ein Zeichen nach außen, dass sich niemand einfach vor einem Gerichtsverfahren und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen drücken kann.