Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sind in Legden seit über zehn Jahren konstant. Daher hat die Verwaltung vorgeschlagen, diese an den fiktiven Hebesatz in NRW anzupassen. Der Gemeinde würde das Mehreinnahmen in Höhe von circa 100.000 Euro einbringen. Die Ausgaben für ein durchschnittliches Einfamilienhaus würden um 25 bis 35 Euro steigen, ist der Sitzungsvorlage zu entnehmen.
Alle Fraktionsvertreter machten in der jüngsten Haupt- und Finanzausschusssitzung direkt deutlich, dass eine Anhebung der Grundsteuer für sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht infrage komme. Die Politiker begründen ihre Entscheidung mit der guten Kassenlage und den guten Jahresergebnissen.
Außerdem richten die Vertreter der Fraktionen den Blick auf die Grundsteuerreform in 2025. „Niemand kann heute verlässlich sagen, welche Auswirkungen die Grundsteuerreform auf Bürger und Kommunen haben wird“, macht Berthold Langehaneberg deutlich, der Fraktionsvorsitzender der CDU ist. „Die Kassenlage der Gemeinde Legden stellt sich äußerst positiv dar. Es gibt keinen plausiblen Grund, diese Steuererhöhung durchzudrücken“, ergänzt er.
Gerd Heuser, der Fraktionsvorsitzende der UWG, geht sogar noch einen Schritt weiter. „Wir haben in Legden kein Einnahmeproblem, wir haben ein Umsetzungs- und Sparproblem!“, stellt er klar. Was fehle, sei die Priorisierung bei der Umsetzung von Projekten und eine angemessene Verantwortung für eine sparsame Haushaltsführung, betont Heuser.
Tobias Ebbing, der als Vertreter der SPD im Haupt- und Finanzausschuss sitzt, lobt die gute Arbeit des Kämmerers Jürgen Göckemeyer. „Obwohl der Ansatz nachvollziehbar und schlüssig formuliert und präsentiert wurde, lehnen wir eine Erhöhung der Grundsteuer zum jetzigen Zeitpunkt ab“, erklärt er.
Grundsätzliche Entscheidung
Ebbing schlägt vor, das Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzugreifen. Dann müsse grundsätzlich entschieden werden, ob die Hebesätze an die des Landes gekoppelt würden und eine Erhöhung der Steuern dann automatisch erfolge. „Unsere Nachbarkommunen Ahaus, Heek, Stadtlohn und Vreden handhaben das bereits so“, erläutert er.
Die Krux dabei: In Legden liegen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zwar unter den fiktiven Zahlen des Landes NRW, der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt aber seit Jahren darüber und würde bei einer generellen Koppelung der Zahlen sinken. Wie groß die Differenz bei der Gewerbesteuer dann sei, konnte den Sitzungsunterlagen nicht entnommen werden.
Bürgermeister Dieter Berkemeier erklärt, dass auch eine Gemeindeverwaltung in gewisser Hinsicht betriebswirtschaftlich denken müsse. Zumal Steuerkraft und Umlagenhöhe anhand der fiktiven Hebesätze berechnet würden.
Bei einer grundsätzlichen Koppelung der Hebesätze schlägt er vor, diese nur für die Grundsteuer und nicht für die Gewerbesteuer zu beschließen. Schlussendlich stimmte lediglich Bürgermeister Berkemeier für die Beschlussvorlage, die mit acht Gegenstimmen abgelehnt wurde.