Legdener (22) soll versucht haben, Prostituierte im Bordell zu vergewaltigen

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Legdener (22) soll versucht haben, Prostituierte im Bordell zu vergewaltigen

rnLandgericht Münster

Schwere Vorwürfe gegen einen 22-jährigen Legdener. Eine Prostituierte gibt an, dass er versucht habe, sie zu vergewaltigen. Statt sich vor Gericht zu verteidigen, ging er lieber arbeiten.

Legden

, 11.12.2019, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Rechtsanwalt spielt nervös mit seinem Kugelschreiber, rückt die rote Akte auf dem Schreibtisch zurecht, schaut immer wieder auf sein Smartphone. Doch auch zehn Minuten nachdem die Verhandlung gegen seinen 22-jährigen Mandanten hätte beginnen sollen, ist vom Legdener keine Spur. Dabei wiegen die Vorwürfe schwer.

Im Jahr 2018 besuchte der 22-Jährige ein Bordell in Nottuln. Er ging auf eine Prostituierte zu, sprach sie an und folgte ihr in eines der separierten Zimmer. Was dann passierte, darüber gehen die Meinungen auseinander. Die Sexarbeiterin schilderte gegenüber der Polizei, dass der Legdener sie zu Dingen aufgefordert habe, die sie nicht machen wollte.

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Obwohl sie den 22-Jährigen in die Schranken gewiesen habe, ließ dieser laut Anklageschrift nicht von ihr ab. Er habe versucht, sie zu vergewaltigen, schilderte die Prostituierte. Erst als sie sich mit Händen und Füßen wehrte und durch ihre Schreie Hilfe herbeieilte, ließ der Legdener von ihr ab.

Verurteilung am Amtsgericht Coesfeld

Das Amtsgericht Coesfeld hatte den Mann wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt– ohne Bewährung. Doch der 22-Jährige – der nicht vorbestraft war – ging in Berufung. Deshalb sollte der Fall am Dienstagmorgen in Münster vor dem Schöffengericht verhandelt werden. Doch so weit kam es nicht.

„Ich bin bei der Arbeit. Ich dachte, die Verhandlung sei morgen“, erklärte der Legdener seinem Anwalt am Telefon. Ursprünglich hatte er nach Angaben seines Verteidigers geplant, noch einen Entlastungszeugen mitzubringen. Für die Richterin und die beiden Schöffen war die Sache damit erledigt.

Nur einminütige Beratung notwendig

Nach nicht einmal einminütiger Beratung verkündete die Vorsitzende: „Die Berufung des Angeklagten wird kostenpflichtig verworfen.“ Endgültig rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, allerdings bräuchte der Legdener einen triftigen Grund, weshalb er nicht zur Verhandlung erschienen ist. Das dürfte nach den Ausführungen seines Rechtsanwaltes allerdings schwierig werden.

Auch, weil der 22-Jährige mittlerweile kein unbeschriebenes Blatt mehr ist. Im Oktober stand er wegen falscher Verdächtigung vor dem Amtsgericht Ahaus. Obwohl die Indizien ihn stark belasteten, stellte der Richter das Verfahren „mit Blick auf die zu erwartende Strafe in dem Verfahren am Landgericht Münster“ ein.

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