Dass nicht nur im privaten, sondern erst recht im öffentlichen Bereich der Energieverbrauch runtergeschraubt werden muss, ist angesichts der aktuellen Lage eine Binsenweisheit. Kurz, mittel- und langfristig. Die Basics dafür hat der Bund über die so genannte „Energiesparverordnung“ geliefert, und auch die Legdener Gemeindeverwaltung hat schon darauf reagiert und Regelungen angestoßen. Mittlerweile liegt aber ein regelrechtes Maßnahmenpaket vor, das die Details vor Ort für die kommenden Monate festlegt.
Den Mitgliedern des Gemeinderates stellt die Verwaltung am 7. November die Details für die in drei Abschnitten geplante Umsetzung vor. Grundlage dafür sind Untersuchungen, die der Fachbereich drei (Planen, Bauen und Gebäudemanagement) unter Leitung von Helmut Schiermann bei allen gemeindeeigenen Liegenschaften durchgeführt und hinsichtlich ihrer Einsparmöglichkeiten überprüft hatte.
Verbrauch ist schon gesunken
In die Bewertung mit eingeflossen sind auch der Vergleich des Energieverbrauchs bei den verschiedenen Einrichtungen in Gemeinde-Hand: zum Beispiel Gebäude, Mietobjekte, Kläranlage, Pumpstationen, Straßenbeleuchtung. Das legt die Vermutung nahe, dass die bereits erfolgten energetischen Sanierungen schon gewirkt haben: Der Verbrauch ist nämlich im vergangenen Jahr gesunken, sowohl bei Strom als auch Gas. 2020 lag der Stromverbrauch bei 636.632 kwh; 2021 bei 609.674 kwh. Ähnlich sieht es beim Gas aus. 2019:1.709.111 kwh; 2021: 1.650.763 kwh.
Was sofort geschehen soll, oder schon geschehen ist - einige Beispiele, die bis 28 Februar 2023 gelten: Senkung der Raumtemperatur in Büros und Aufenthaltsräumen auf 19 Grad, in Schulräumen auf 20 Grad; konsequentes Abschalten von Geräten nach beendeter Arbeitszeit; Abschalten des warmen Wassers an den Handwaschbecken in Verwaltungs- und Schulgebäuden;
Weniger Licht und mehr LED
Begrenzung bei der Straßenbeleuchtung auf „Nachtmodus“ sowie Umrüstung auf LED - zumindest Hauptstraße und Osterwicker Straße, wofür es Fördermittel gibt; Abschalten der Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden. Ausgenommen Not- und Sicherheitsbeleuchtung. Und: Vorbehalt der Schließung von Turnhallen und Sportplätzen oder Einschränkung des Betriebs im Winter.
Weniger schnell umsetzbar und mit finanziellem Aufwand verbunden sind Maßnahmen, die mittel- und langfristig geplant sind. Dabei geht es vor allem um technische Veränderungen. Ein Auszug aus der langfristigen Planung: Ganz oben steht da die Prüfung der Heizungstechnik und bei Bedarf Umstellung auf regenerativ betriebene Systeme; weiterer Austausch der Umrüstung auf LED Leuchtmittel - zum Beispiel auch Flutlichtanlagen; Installation von Bewegungsmeldern, Prüfung der Gebäude auf Eignung für PV-Anlagen;
Ziel: Sparen und Umdenken
Langfristige Pläne: Installation von PV-Anlagen und damit Stromerzeugung für den Eigenbedarf: regelmäßige Überprüfung auf den Effekt der Maßnahmen; bei Bedarf Reduzierung des gemeindlichen Gebäudebestands und die zumindest die Aufgabe von solchen Immobilien mit hohem Sanierungs- und/oder Energieaufwand.
Noch nicht ermittelt hat die Verwaltung den benötigten Finanzaufwand für die einzelnen Vorhaben. Das soll dynamisch erfolgen, Fördermöglichkeiten geprüft und die benötigten Mittel in die jeweiligen Haushaltsjahre eingebracht werden.
Ziel des Legdener „Energiesparpaketes“ ist es, nicht nur dadurch Energie einzusparen, sondern das auch als Prinzip in den Köpfen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu verankern.
Sorgen der Legdener Unternehmer: Flächenmangel behindert betriebliche Zukunft
Strom wird immer teurer: Leuchtet das Legdener „Weihnachtshaus" auch in diesem Jahr?
Mit vorgehaltener Waffe bedroht? – Angeklagter: „Ich bin der Geschädigte“