Eifersucht und Alkohol in Legdener Disko Heftige Wortgefechte vor der Richterin

Eifersucht und Alkohol in der Disko: Wortgefechte vor der Richterin
Lesezeit

Anders, als sie es jetzt als Zeugin vor Gericht aussagt, hatte sich die Betroffene unmittelbar nach der Tat sehr gut an den Schlag und den Tritt erinnert. Der Polizei gegenüber gab sie dies zumindest im August 2023 eindrücklich zu Protokoll und erstattete Anzeige gegen den Angeklagten. Nur kurze Zeit später zog sie diese Anzeige wieder zurück. Der Richterin erklärte sie, dass doch alles nicht so schlimm gewesen sei und hinsichtlich des Tathergangs scheinbar Missverständnisse aufgekommen seien.

Der Beschuldigte habe sie nur ein bisschen geschubst. Sie nahm ihn sogar in Schutz, indem sie erläuterte, sie habe schließlich mit einem anderen Mann gesprochen, vermutlich sei der Angeklagte daraufhin eifersüchtig gewesen. Zur Tatzeit sei sie enger mit ihm befreundet gewesen, antwortet sie auf die Frage, in welcher Beziehung sie denn zueinander stünden.

Eine Zeugin, die das Geschehen direkt in der Legdener Diskothek Dorf Münsterland beobachtet hatte, bestätigte jedoch den Tathergang, den die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorwarf. Sie habe gesehen, wie der 38-jährige Ahauser geschlagen habe. Den Tritt konnte sie nicht zweifelsfrei belegen.

Ihr gegenüber habe die nach dem Vorfall völlig verängstigte Betroffene geäußert, sie und der Angeklagte seien ein Paar. Auf Wunsch der Betroffenen habe sie mit deren Handy auch die Polizei gerufen. An all das konnte sich die Betroffene in der Verhandlung allerdings nicht mehr erinnern.

Erneuter Rückzug der Anzeige

Und auch beim zweiten Tatvorwurf gegen den Angeklagten wurden die Anzeigen kurz nach der Tat wieder zurückgezogen. Aufgrund öffentlichen Interesses stellte die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung jedoch in beiden Fällen nicht ein. Im November 2023 beschimpfte, beleidigte und bedrohte der noch unter Bewährung stehende Angeklagte seine Exfreundin und deren Bekannten.

Beide sagten als Zeugen aus und erläuterten, der Ahauser habe seine Entschuldigung so glaubhaft vermittelt, dass sie ihre Anzeigen daraufhin zurückgezogen hätten. Das bereuten sie mittlerweile, denn nicht nur im Gerichtssaal tauschten die Zeugin und der Angeklagte heftige Wortgefechteaus. Wenige Tage zuvor hatte es erneut Streitigkeiten zwischen den Dreien gegeben.

Keine Gefängnisstrafe

Schlussendlich sorgte aber auch die ausdrücklich vorsichtig positive Sozialprognose der Bewährungshelferin für die Verurteilung zu einer Geldstrafe und nicht zu einer Haftstrafe. Der Verurteilte muss 450 Euro bezahlen – 30 Tagessätze in Höhe von 15 Euro.

Die Richterin berücksichtigte außerdem die Tatsache, dass der Beschuldigte bei seinen Eltern wohnt und in die Pflege seines Vaters involviert ist. „Ich glaube Ihnen, dass sie ernsthaft gewillt sind ein normales Leben führen zu wollen“, richtete sie ihr Wort abschließend an den Ahauser.