Der Ratschlag des Ahauser Amtsrichters war deutlich: „Die Straftaten müssen jetzt aufhören. Sie spielen mit dem Feuer. Jede weitere Straftat kann dazu führen, dass Sie ins Gefängnis müssen.“ Jüngst wurde der Pole zum sechsten Mal seit 2022 von einem Gericht verurteilt.
Dieses Mal wurde dem Mann vorgeworfen, im Dorf Münsterland Ecstasy-Tabletten gekauft zu haben. Außerdem hatte der Angeklagte ein Springmesser mit einer 9,5 Zentimeter langen Klinge bei sich.
Dem Sicherheitsdienst war die Übergabe der vier Tabletten aufgefallen. Die Wachleute informierten die Polizei. Da jedoch nur die Übergabe der Ecstasy-Tabletten, aber keine Bezahlung vom Sicherheitsdienst-Mitarbeiter gesehen worden war, stellte der Richter angesichts des bewiesenen Verstoßes gegen das Waffengesetz das Verfahren wegen des Drogendelikts ein.
Die Klinge des Springmessers war einen Zentimeter zu lang. Ein Springmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 8,5 Zentimeter dürfe er auch nicht einmal zu Hause haben, sagte der Richter zum Angeklagten.
Angeklagter war alkoholisiert
Es habe das Risiko bestanden, „dass das Messer mal eingesetzt wird“. Zumal der Angeklagte alkoholisiert war. In der Disco könne es auch einmal schnell zu einer Rempelei kommen, so der Richter.
Zuletzt hatte der Mann bereits eine siebenmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung aufgebrummt bekommen. Jetzt folgte bereits die zweite weitere Strafe. Dieses Mal wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1950 Euro (65 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt.