Kommt das Kfz-Kennzeichen für Rasenmäher? Versicherungspflicht für Arbeitsmaschinen

Kommt das Kfz-Kennzeichen für Rasenmäher?
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„Ja, natürlich fahren wir mit unseren Radladern und Baggern auch auf öffentlichen Straßen“, bestätigt Christof Heimann, Geschäftsführer der Firma Drei P Garten- und Landschaftsbau in Legden, die Frage der Redaktion. Und auch ein Legdener, der anonym bleiben möchte, bejaht die Frage direkt. Regelmäßig würde er mit seinem Aufsitzmäher die Seitenränder der Hofeinfahrt mähen.

Täglich sind unzählige dieser sogenannten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf öffentlichen Straßen unterwegs. Manche werden privat genutzt, andere gewerblich. Eines haben die Fahrzeuge jedoch gemeinsam: Keines von ihnen hat ein Kfz-Kennzeichen.

Die Maschinen sind nicht beim Straßenverkehrsamt zugelassen. Und damit auch nicht wie ein Auto oder LKW versichert. Doch das soll sich ab dem 1. Januar 2025 ändern, wie Christoph Hintemann, der Inhaber der Legdener Provinzial-Geschäftsstelle, im Gespräch mit der Redaktion erklärt.

Was genau ändert sich?

Nach einer EU-Richtlinie plant die deutsche Gesetzgebung Änderungen im Pflichtversicherungsgesetz. Zukünftig sollen selbstfahrende Arbeitsmaschinen versicherungspflichtig werden. „Bisher sind diese Verkehrsmittel über eine Betriebs- oder die private Haftpflicht mitversichert“, erklärt Christoph Hintemann.

Ab Januar 2025, so ist es geplant, können die Fahrzeughalter dann wählen, ob sie ihre selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einzeln über eine Kfz-Haftpflichtversicherung absichern oder die allgemeine Haftpflichtversicherung so anpassen, dass der Versicherungsschutz für alle Fahrzeuge mindestens den Summen einer Kfz-Versicherung entspricht.

Christoph Hintemann vor seiner Legdener Geschäftsstelle der Provinzial.
Was auf die Besitzer selbstfahrender Arbeitsmaschinen zukommt, hat Christoph Hintemann der Redaktion erklärt. © Schulze Beikel

Welche Fahrzeuge oder Maschinen betrifft das?

„Dazu zählen zum Beispiel Radlader, Bagger, Teleskoplader und Gabelstapler. Aber auch Mähdrescher und der klassische Aufsitzrasenmäher gehören zu dieser Fahrzeuggruppe“, erläutert Hintemann.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind, heißt es im Paragraf zwei der Fahrzeugzulassungsverordnung.

Welche Personengruppen sind von der Änderung betroffen?

Alle, die eines der beschriebenen Fahrzeuge besitzen und damit auf öffentlichen Straßen fahren. Dazu gehören neben Betrieben wie Drei P, die jeweils drei Radlader und Minibagger besitzen, auch Landwirte und Handwerker. Nahezu jeder, der einen Rasenmähertraktor besitzt, kann betroffen sein.

„Das Fahren mit einem der genannten Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2025 ohne ausreichenden Versicherungsschutz im öffentlichen Raum ist dann eine Straftat“, stellt Christoph Hintemann klar. Deshalb betrifft die geplante Änderung neben den gewerblichen und privaten Nutzern der Fahrzeuge und Maschinen auch die Polizei.

Die wird zukünftig zwangsläufig mit Verstößen gegen die neue Versicherungspflicht in Berührung kommen. „Bisher ist aber noch völlig unklar, wie der Versicherungsschutz einheitlich nachgewiesen werden soll“, gibt Hintemann zu bedenken. „Unsere Kunden könne ja schlecht immer ihren zig-seitigen Versicherungsschein mit sich führen“, ergänzt er.

Was kostet das den Fahrzeughalter?

In den meisten Fällen müsse der Versicherungsschutz um mehrere Millionen Euro angehoben werden, erläutert der Legdener Versicherungsexperte. Für den überwiegenden Teil seiner Kunden bedeute das weniger als 100 Euro Mehrkosten, so Hintemann. Was ihn und seine Kollegen aber sehr ärgert: „Das Ganze ist total unnötig. Die Fahrzeuge waren immer ausreichend versichert“, beteuert er.

Der Besitzer des Aufsitzrasenmähers geht noch einen Schritt weiter. „Das hört sich nach einer reinen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Politiker und Beamte an“, sagt er. Christof Heimann sieht dem ganz gelassen entgegen. Wenn es so komme, werden die Versicherungen wohl eine Lösung dafür haben, ist er sich sicher.

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