Kleine Rangelei in Legden mit dickem Ende 2200 Euro Geldstrafe für vorbestraften Gronauer (22)

Von Alex Picin
Kleine Rangelei mit dickem Ende: Geldstrafe für mehrfach vorbestraften Gronauer
Lesezeit

Im Grunde war es nur eine Rangelei zwischen jungen Männern im mehr oder weniger starken Trunkenheitszustand, das dicke Ende indes kam für einen 22-jährigen Gronauer jetzt vor dem Amtsgericht Ahaus: In Abwesenheit verurteilte ihn der Richter wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 110 Tagessätzen von je 20 Euro, in Summe also 2200 Euro. Die stattliche Höhe der Strafbemessung bemisst sich auch nach dem bisherigen Werdegang des Beschuldigten: Er ist mehrfach einschlägig vorbestraft.

Der junge Gronauer muss damit die Konsequenzen dafür tragen, dass er es trotz Ladung nicht für nötig befand, vor Gericht zu erscheinen. Nachdem sein Opfer, ein zum Tatzeitpunkt im März vergangenen Jahres 18 Jahre alter Legdener, Anzeige wegen Körperverletzung bei der Polizei gestellt hatte, bekam der Gronauer im August vergangenen Jahres eine Ladung zur Verhandlung in Ahaus. Da er nicht erschien, wurde vom Gericht ein Strafbefehl über besagte Geldstrafe ausgestellt, gegen den er wenig später Einspruch einlegte.

Entschuldigung per WhatsApp

Daraufhin kam es nun am Dienstag zum erneuten Verhandlungstermin vor Gericht. Der Geschädigte und ein Zeuge waren im Gerichtssaal erschienen, wiederum nicht jedoch der 22-Jährige. Sein damaliges Opfer berichtete, dass der Aggressor – er hatte ihm aus nichtigem Anlass in einer überregional bekannten Legdener Vergnügungsstätte die Brille vom Kopf geschlagen und ihn dabei verletzt – sich zwischenzeitlich bei ihm per WhatsApp entschuldigt habe. „Die Brille hat er auch bezahlt, der Schaden ist also wiedergutgemacht“, erklärte er dem Richter seine Sicht der Dinge. Den Sachverhalt habe er so auch der Polizei mitgeteilt.

Dem Gericht war dies im laufenden Verfahren nicht bekannt. Und das ging seinen weiteren Gang: Nach angemessener Wartezeit wertete der Richter den eingelegten Einspruch gegen den erlassenen Strafbefehl wegen des Nichterscheinens des Beschuldigten als von diesem verworfen und setzte ihn in Vollzug.

Ordnungsgeld gegen Legdener

Ganz ohne Folgen blieb das Verfahren indes auch für den Geschädigten nicht. Auch der Legdener hatte sich erlaubt, zu einem früheren Verhandlungstermin nicht vor Gericht zu erscheinen. Für dieses Fehlverhalten verhängte das Gericht ein Ordnungsgeld. Der Legdener hatte dies damit erklärt, dass ihm der Gronauer erzählt habe, ein Erscheinen sei nicht mehr nötig, da man ja untereinander übereingekommen sei.

„Dieser Aussage zu folgen, war keine gute Idee“, kritisierte ihn der Richter. „Nehmen Sie das Ordnungsgeld als Lehrgeld und halten Sie künftige behördliche Ladungen ein“, ermahnte er abschließend den jungen Mann.