Klagen gegen Verdichterstation Verwaltungsgericht Münster schmettert alle ab

Klagen gegen Verdichterstation: Verwaltungsgericht fällt Urteil
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Es herrscht Klarheit und Frust in Legden. Alle zwölf Einzelklagen gegen den Bau der Gas-Verdichterstation im Haulingort wurden vom Verwaltungsgericht Münster abgeschmettert. Die betroffenen Legdener sowie die Gemeinde haben das Nachsehen. Doch juristisch muss das letzte Wort trotzdem noch nicht gesprochen sein. Es gibt noch ein Hintertürchen.

Der Unmut über die Verdichtertstation, betrieben von der Zeelink GmbH, ist seit jeher groß im Dorf. Eine Bürgerinitiative gründete sich, alle Register wurden gezogen – inklusive Klageverfahren. Vorerst vergeblich. Schon seit 2016 steht die Verdichterstation in Legden bei Netzbetreiber Open Grid Europe auf dem Netzentwicklungsplan Gas (NEP). Mit kurzer Unterbrechung.

Urteil gefallen

Jetzt sind die Urteile in erster Instanz gefallen, wie das Verwaltungsgericht auf Anfrage bekannt gibt. Mündlich verhandelt wurde in Münster bereits am 14. März. Bei den zwölf Klagen, die vom Gericht zu einem führenden Verfahren verbunden wurden, ging es um die „vorzeitige Besitzeinweisung“ – veranlasst durch die Bezirksregierung Münster als zuständige Behörde.

Vereinfacht gesagt, wurden die betroffenen Legdener durch diesen planungsrechtlichen Verfahrensschritt enteignet, damit die Verdichterstation gebaut werden kann. Mit dem Klageverfahren wollten sich die Betroffenen gegen diesen Schritt wehren. Davon ab steht ihnen eine – in der Höhe noch nicht näher definierte – Abfindung zu.

Bau der Gas-Verdichtertation in Legden
Die „vorzeitige Besitzeinweisung“ wurde von der Bezirksregierung Münster als zuständige Behörde in die Wege geleitet. Laut erstinstanzlichem Gerichtsurteil lief dabei alles rechtens ab. © Markus Gehring

Die Höhe dieser war jedoch nicht Gegenstand des jetzigen Gerichtsverfahrens. In diesem ging es ausschließlich um die Rechtmäßigkeit der Besitzeinweisung durch die Bezirksregierung. Etwas, das auf Basis des Urteils, das Verwaltungsgericht als erwiesen ansieht.

Das Urteil hat auch die Redaktion eingesehen. Es ist seitenlang, gespickt mit Fachtermini, Paragrafen und zuvor bereits gefällten Urteilen, die im Zusammenhang mit dem jetzigen stehen. Wegen dieser Komplexität gibt es an dieser Stelle der Verständlichkeit wegen nur die Kernaussage des Urteils.

In der Urteilsbegründung heißt es: „Die zulässige Klage hat keinen Erfolg, weil sie unbegründet ist. Die angefochtene Besitzeinweisung ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten [...]“.

Wie geht es weiter?

Und wie geht es jetzt weiter? Das hängt ganz davon ab, wie die erstinstanzlich unterlegenen Legdener reagieren werden. Angesichts des bisherigen Widerstandes gegen die Realisierung der Verdichtertstation ist es zumindest schwer vorstellbar, dass sie jetzt klein beigeben werden.

„Das erstinstanzliche Urteil kann binnen eines Monates nach Zustellung angefochten werden“, erklärt Richter und Pressesprecher Ulrich Bröker vom Verwaltungsgericht auf Anfrage. Das juristische Zauberwort lautet „Berufung“. Diesen Weg auf Zulassung einer solchen am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster könnten die Legdener noch gehen.

Verwaltungsgericht Münster
Verhandelt wurde am Verwaltungsgericht Münster, das nicht zu Gunsten der Kläger aus Legden urteilte. © Till Goerke

Mit einer schnellen Entscheidung auf Zulassung oder Ablehnung sollte dabei aber nicht gerechnet werden. Das OVG teilte der Redaktion bereits in der Vergangenheit mit, dass eine Entscheidung darüber nicht selten ein Jahr oder mehr in Anspruch nehmen könne.

Würde eine Berufung zugelassen, käme es zu einer mündlichen Hauptverhandlung am OVG. Mit offenem Ende. Würde die Zulassung auf Berufung vom OVG abgelehnt, wären für die Legdener juristisch alle Möglichkeiten ausgeschöpft.

Ebenso verhält es sich, wenn sie die Vier-Wochenfrist verstreichen lassen würden, ohne einen Antrag auf Berufungszulassung zu stellen. Denn damit wäre das jetzt gefallene Urteil automatisch rechtskräftig.