Arbeitsagentur bewusst betrogen? Verfahren gegen 63-jährigen Legdener eingestellt

Arbeitsagentur betrogen? Verfahren gegen Legdener eingestellt
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Der Vorgang, weshalb sich ein 63-Jähriger Legdener jetzt – aus seiner Sicht „überraschend“ – vor Gericht stand: Im vergangenen Jahr hatte er für die Monate Juni und Juli Arbeitslosengeld bekommen. Rund 1300 Euro pro Monat. Das Problem: Bereits ab 1. Juli 2023 hatte er seinen neuen Job angetreten und damit für den Juli keinen Anspruch mehr auf die Leistung der Arbeitsagentur. Das sei ihm auch sehr bewusst gewesen, beteuerte der Beschuldigte.

Genau deshalb habe er bereits vor Antritt der neuen Arbeitsstelle die Arbeitsagentur davon in Kenntnis gesetzt. Unter der allgemeinen 0800er-Telefonnummer. Gesprochen habe er mit einem hörbar ausländischen Mitarbeiter. Gleichwohl habe dieser signalisiert, dass er sich um die Abmeldung kümmere.

Keine Vermerke in der Akte

Und weiter: Als er Ende August während seines Urlaubs beim Blick auf sein Konto zu seiner Überraschung festgestellt habe, dass auch für Juli Geld der Arbeitsagentur eingegangen sei, habe er ebenfalls sofort gehandelt und wieder telefonischen Kontakt zur Arbeitsagentur aufgenommen, um die Sache aufzuklären. „Was kann ich tun?“ habe er sogar angefragt.

Ein Herr Müller habe ihm erklärt, dass in der Tat keine Abmeldung in der Akte zu finden sei, er in jedem Fall das Geld zurückzahlen müsse, was auch in Raten möglich sei. Mit der Rückzahlung in kleinen monatlichen Beiträgen habe er auch sofort begonnen. Außerdem sei auch dann keine weitere Arbeitslosengeld-Zahlung mehr erfolgt.

Der Name Müller von der Arbeitsagentur tauchte auch während der Verhandlung am Freitag (13.9.) mehrfach auf. Dumm nur, dass weder ein Herr Müller noch weitere vom Beschuldigten genannte Kontaktpersonen der Arbeitsagentur vom Gericht ausfindig zu machen waren, um als Zeugen zur Aufklärung hätten beitragen können.

So richtig überzeugt von der Version des Beschuldigten waren Richterin und Staatsanwalt jedenfalls nicht. Vielmehr machte sie auch stutzig, dass es beim Servicecenter der Arbeitsagentur in der Kundenhistorie keinen Vermerk zu den geschilderten Telefonaten gab.

Zumindest einen, allerdings ohne Erläuterung, hatte die Rechtsanwältin des Beschuldigten dort entdeckt. Sie wies außerdem auf die Probleme hin, wenn man es mit dem Callcenter der Arbeitsagentur zu tun hat: „Man landet dort immer bei wechselnden Betreuern“.

Freundin bestätigt Anruf

Dass ausgerechnet die Vermerke zu den entscheidenden ersten Anrufen fehlen sollten, fand der Staatsanwalt zumindest „seltsam“: „Es sind zwei Telefonate, die nicht aktenkundig sind.“ Außerdem sei die Zahlung nicht aufgrund des Anrufs des 63-Jährigen mit Herrn Müller gestoppt worden, sondern nach einem Datenabgleich des Hauptzollamtes.

Die Lebensgefährtin des Mannes bestätigte dann als Zeugin im Wesentlichen die Angaben des Beschuldigten. Vor allem bei dem ersten Gespräch habe sie über Lautsprecher mithören können und auch von mehreren Gesprächen mit Herrn Müller (in lockerer Atmosphäre) habe sie etwas mitbekommen.

Trotz keiner eindeutigen Aufklärung der Vorgänge beschloss die Richterin in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und mit Zustimmung des Beschuldigten die Einstellung des Verfahrens. Allerdings mit der Auflage, 240 Euro in monatlichen Raten (40 Euro) an eine soziale Einrichtung zu zahlen.