Grundsteuerbescheide nach der Reform Wer den Legdenern bei Unklarheiten weiterhilft

Grundsteuerbescheide: Wer den Legdenern bei Unklarheiten weiterhilft
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In diesen Tagen erhalten die Legdner und Asbecker Bürgerinnen und Bürger ihre Abgabenbescheide. Zum ersten Mal kommen dabei die Werte zum Tragen, die Grundstückseigentümer im Rahmen der Grundsteuerreform bereits vor zwei Jahren gemacht haben.

„Der eine oder andere wird sich vermutlich dennoch wundern, wenn die Summe im neuen Bescheid von der bisherigen abweicht“, ist sich Torben van Deenen, Mitarbeiter im zuständigen Fachbereich bei der Legdener Gemeindeverwaltung sicher. Im Gespräch mit der Redaktion erklärte er, wie Eigentümer bei Fragen vorgehen sollten.

Auf der Internetseite der Gemeinde Legden, (www.legden.de) wird das und auch alle Hintergründe zur Grundsteuer im allgemeinen genau erklärt. Bereits im Jahr 2023 hat das Finanzamt die Bescheide über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages an die Eigentümer verschickt. „Der dort angegebenen Betrag wurde automatisch durch die Finanzämter an die Gemeindeverwaltung übermittelt“, erklärt Torben van Deenen.

Die Mitarbeiter im Rathaus können diesen Wert weder kontrolliert noch anpassen, ergänzt er. In Kombination mit dem vom Rat festgesetzten Hebesatz wird daraus die Grundsteuer errechnet. Der liegt für Land- u. Forstwirtschaftliche Grundstücke bei 262 Prozent und für bebaute und unbebaute Grundstücke bei 505 Prozent.

„Vergleicht man jetzt den Grundsteuerwert auf dem Abgabenbescheid der Gemeindeverwaltung, mit dem auf dem Bescheid des Finanzamtes sollte dieser gleich sein“, so der Finanzexperte aus dem Rathaus.

Wer dennoch Zweifel an der Richtigkeit seiner Grundsteuerfestsetzung hat, kann sich bei Fragen oder Fehlern beim Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag an die Grundsteuer-Hotline unter Tel. 02561/9291959 des Finanzamtes wenden. „Für Legdener wird das in der Regel das Finanzamt in Ahaus sein“, so Torben van Deenen.

Bei Zweifeln an der Richtigkeit des Hebesatzes steht die Steuerabteilung der Gemeinde Legden unter Tel. (02566) 910 270 zur Verfügung. „Wenn möglich, nehmen wir Anfragen gerne per E-Mail an abgaben@legden.de entgegen oder über das Kontaktformular auf der Homepage“, betont van Deenen. Aufgrund der Änderungen durch die Reform wird mit vielen Anrufen gerechnet.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Urteil vom 10. April 2018 die bisherigen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Als Reaktion darauf verabschiedete der Bund ein neues Grundsteuergesetz, das Öffnungsklauseln für abweichende Regelungen der Bundesländer enthält. Zum Stichtag 1. Januar 2022 mussten alle Grundstückseigentümer eine Erklärung zum Wert ihres Grundstücks beim Finanzamt einreichen.