Ein 25-Jähriger hat im August 2022 einen Radlader bei einem Unternehmen angemietet und diesen über Ebay kurz darauf in Legden weiterverkauft. Für satte 22.000 Euro. Allerdings konnte der tatsächliche Besitzer diesen per App orten, der Schwindel fiel kurz nach der Tat schon auf.
Dass er sich des Betruges und der Unterschlagung strafbar gemacht hatte, das gab der Oberhausener auch zu. Es gebe aber eine Vorgeschichte – und diese sorgte zu Beginn der Verhandlung im Amtsgericht für eine Verzögerung.
Für sein Handeln sei ein Bedrohungsmotiv mit ausschlaggebend, gab die Verteidigerin zum Auftakt an: „Das entschuldigt die Tat nicht, es spielt aber bei der Bewertung dieser sicherlich eine Rolle.“ Nachdem er sich Ende 2020 Geld zur Finanzierung eines Autos geliehen habe, sei ihr Mandant später aus diesem Geschäft folgend erpresst worden.
In der Summe habe er an die 85.000 Euro abgetreten, den „Hintermann“ kenne er allerdings bis heute nicht. Alles sei über einen Vermittler koordiniert worden.
Anfang 2021 sei gar ein „Schlägertrupp“ bei ihm aufgekreuzt, ergänzte der Angeklagte: „Sie haben mir ein Messer an den Hals gehalten.“ Auch Mutter und Schwester würden seitdem immer wieder bedroht. „Noch vor zwei Tagen standen sie bei meiner Schwester vor der Tür.“
Noch kein Ermittlungsverfahren
Im Februar 2021 sei er übrigens auch zur Polizei gegangen, um Selbstanzeige wegen Diebstahls zu erstatten. Dies konnte durch einen anwesenden Polizeibeamten aber nicht verifiziert werden. Auch sei bis heute kein Ermittlungsverfahren wegen der vermeintlichen Erpressung eingeleitet worden.
„Dazu fehlte ihm der Mumm“, sagte der zweite Verteidiger. Das soll nun folgen. Bis zur Klärung dieses Sachverhalts hatte die Verteidigung eine Aussetzung des Hauptverfahrens angeregt. Dem erteilte das Gericht schnell eine Absage. Daraufhin ließ sich der Angeklagte voll geständig ein.
In der Not, weiter Geld beschaffen zu müssen, habe er die Straftat im August 2022 begangen. Wie der geschädigte Legdener erklärte, habe er bei diesem Vorgang „kein ungutes Gefühl“ gehabt. „22.000 Euro waren für diesen Radlader schon ein Schnapper“, meinte dessen Vater im Zeugenstand.
Als dann zwei Tage darauf spät abends der tatsächliche Eigentümer und Polizei vor der Tür gestanden hätten, sei die Überraschung entsprechend groß gewesen. Von der Schadenssumme, die in bar gezahlt worden war, habe man bis heute nichts wieder gewesen.
Das soll sich ändern: Das Angebot lautete, gut 13.000 Euro außergerichtlich einzuziehen und an den Geschädigten zuzuleiten. Zudem sei der Angeklagte bereit, die restlichen gut 8800 Euro in Raten abzuführen.
Dies sei aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen möglich, obwohl sich der 25-Jährige nach Privatinsolvenz aus einer Selbstständigkeit noch im Schuldenbereinigungsverfahren befindet. Etwa 30.000 Euro gelte es noch zu begleichen.
Der Blick auf der Registerauszug offenbarte neben vier weiteren Eintragungen einen exakt so gelagerten Betrugsfall. Dieser stammte aber schon aus dem Jahr 2019 – also weit vor Beginn der vorgebrachten Erpressung. Für diese Straftat läuft aktuell noch die Bewährungszeit.
Bewährungszeit läuft noch
Gerade aufgrund dieser einschlägigen Vorstrafe sah die Staatsanwältin auch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung für Betrug und Unterschlagung in Tateinheit für schuld- und tatangemessen an. „Die Bewährungsstrafe hat scheinbar keine Wirkung gezeigt“, meinte sie. Die vorgebrachte Nötigungslage sei nur bedingt glaubwürdig.
Dass diese erst so kurzfristig vorgebracht worden sei, mute sicherlich ein wenig „abenteuerlich“ an, erklärte die Verteidigerin. Sie sei aber ebenso nicht auszuschließen.
Der zweite Verteidiger betonte, dass sein Mandant Hilfe brauche, um „aus diesem Kreislauf herauszukommen“. Eine Schadenswidergutmachung sei bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgeschlossen.
Das sah auch der Richter so, der acht Monate zur Bewährung aussetzte: „Eine Rückzahlung der Schulden und des Schadens würde durch Freiheitsentzug sofort gestoppt.“ Zugutehalten könne er dem Angeklagten sein Geständnis, den Wiedergutmachungswillen und „vermutlich nicht einfache Lebensumstände“.
Die Details rund um die vermeintliche Erpressung hingegen seien – neben weiteren Ungereimtheiten – „doch nebulös“: „Warum haben Sie bis heute nichts unternommen?“
Der Richter ließ keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte ein „Bewährungsversager“ sei. Und das wegen einer Verurteilung wegen exakt derselben Masche. Aber: „Sie hatten keinen Bewährungshelfer, zu dem Sie eine Bindung aufbauen konnten.“ So solle der Oberhausener eine letzte Chance erhalten.