Bekanntermaßen halten sich Brände nicht an Ortsgrenzen. Das Problem nur, wenn die Feuerwehr der Nachbargemeinde näher dran ist und damit schneller am Einsatzort als die eigentlich zuständige.
Eine Situation, die der Schöppinger Wehr vor allem in den Bauerschaften Ramsberg und Gemen immer wieder zu schaffen macht. Jedenfalls gelingt es laut Schöppingens Brandschutzbedarfsplan dort nicht, die Hilfsfristen von acht Minuten zu gewährleisten. Oft aber kommt es auf jede Minute an. Die Kollegen aus Legden aber können einen Einsatzort in den genannten Außenbereichen sogar schneller erreichen.
Für die Gemeinde Schöppingen war das der Hintergrund, sich an das Rathaus in Legden zu wenden mit der Bitte, die Kooperation der beiden Wehren bei „zeitkritischen Einsätzen“ auch formell abzusegnen. Das Ergebnis: Die bisher schon existierende gegenseitige Unterstützung bei Einsätzen generell soll jetzt für Ramsberg und Gemen in einer „öffentlich-rechtlichen“ Vereinbarung auch juristisch sichergestellt werden.
Im Gesetz vorgesehen
Eine solche Regelung „zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben“ ist vom Gesetzgeber im Rahmen von „Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz“ ausdrücklich möglich. Im Kern des „Vertrags“, mit dem sich der Legdener Gemeinderat am kommenden Montag befasst, geht es um die gleichzeitige Alarmierung der Legdener Wehr bei Bränden in dem genannten Schöppinger Gebiet oder auch dann, wenn schnellstes Handeln erforderlich ist, wenn zum Beispiel Menschen in Gefahr sind.
Dabei liegt die Betonung aber auch darauf: überörtliche Hilfestellung ja, aber Übernahme der Zuständigkeit nein. Die Einsatzleitung bleibt bei Schöppingen. Sämtliche Rechte und Pflichten des Trägers für den Brandschutz bleiben ebenfalls bei Schöppingen. Das heißt: Für Schäden liegt die Haftung ganz klar bei der Nachbargemeinde.
Verantwortlichkeit bleibt
Ebenso soll vertraglich festgelegt werden, dass Schöppingen auch die Kosten für besondere Sachaufwendungen wie Sonderlöschmittel, Bindemittel ebenso übernimmt wie eventuelle Lohnersatzförderungen von Arbeitgebern der Legdener Feuerwehrleuten, die bei einem Einsatz in Schöppingen tätig werden. Zuerst einmal muss aber der Gemeinderat dem Vertragsentwurf zustimmen.
Die beiden Feuerwehrchefs aus Schöppingen und Legden, Ralf Mensing und Klaus Uppenkamp, betonen, dass es sich um einen „Verwaltungsakt“ handelt, die Zuständigkeit daher bei den beiden Rathäusern liege. Sie verweisen aber auch auf bereits verabschiedete ähnliche Vereinbarungen, die Schöppingen mit Horstmar und Legden mit Stadtlohn getroffen hat. Und mit erheblich zusätzlicher Arbeit für seine Mannschaft rechnet Klaus Uppenkamp auf Grundlage dieser Erfahrungen jedenfalls nicht.