Fahrräder, Schlange und Gebiss Julian Sprey über seltene Fundstücke und Rechtliches

Fahrräder, Schlange und Gebiss: Julian Sprey über seltene Fundstücke
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Die Verwaltung und Aufbewahrung von Fundsachen ist eine Pflichtaufgabe der Gemeindeverwaltung. 69 Mal wurden im laufenden Jahr bereits gefundene Sachen gemeldet beziehungsweise abgegeben, erzählt Julian Sprey, der in Legden stellvertretender Leiter des Fachbereiches „Bürgerservice und Soziales“ ist, im Gespräch mit der Redaktion.

„Schlüssel und Fahrräder führen die Liste der am häufigsten gefundenen Dinge dabei ganz klar an“, bestätigt er. Zu den Fundsachen zählen aber auch Tiere. Relativ einfach können meist Hunde ihren Herrchen und Frauchen wieder übergeben werden, erklärt der Fundsachen-Experte.

Die Identifizierung erfolge in der Regel über die Hundemarke oder einen Mikrochip. Das sind kleine Transponder, die Tieren beim Tierarzt unkompliziert implantiert werden. Mit einem entsprechenden Lesegerät kann der Chip ausgelesen werden. Über die angezeigte Nummer ermittelt das Ordnungsamt dann den Halter des Tieres.

Besitzersuche durch Tattoo oder Chip

Einige Katzenbesitzer ließen auch ihre Stubentiger mittlerweile chippen, erzählt Julian Sprey. Manche Katzen seien auch im Ohr tätowiert, worüber der Besitzer ebenfalls identifiziert werden könne. Sei der Besitzer nicht zu ermitteln, würden Fundtiere ins Tierheim gebracht. Zu den ungewöhnlichsten „Fundstücken“, die im Bürgerservice je gemeldet wurden, gehört für Julian Sprey auch ein Tier.

Vor einigen Jahren wurde in Legden nämlich einmal eine Schlange entdeckt, die hierzulande nicht heimisch ist. „Die konnten wir natürlich nicht ins Tierheim bringen“, erklärt er schmunzelnd. Eine Abordnung der Gemeindeverwaltung brachte das zuvor eingefangene und gesicherte Reptil in ein entsprechendes Artenschutzzentrum nach Rheinberg.

Kurioses Fundstück

Neben Schmuck, Taschen, Portemonnaies und Brillen wurde außerdem auch schon mal ein Gebiss abgegeben. Wie man das verlieren könne, ohne es direkt zu merken, kann Julian Sprey sich nicht erklären. Wie alle anderen gefundenen Stücke wurde aber auch das Gebiss sechs Monate aufbewahrt. So lang ist nämlich die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen, erklärt er.

Ein nach wie vor weit verbreiteter Irrglaube sei, dass Fundsachen unbedingt bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden müssen, betont Julian Sprey. Dem sei nicht so, bestätigt er. Grundsätzlich könne man die Fundsache auch zu Hause aufbewahren. Man müsse lediglich bei der Gemeinde anzeigen, wenn man etwas gefunden habe, das den Wert von zehn Euro übersteigt.

Meldung auch online möglich

Die Meldung einer Fundsache ist in Legden sogar online möglich. Auf der Internetseite der Verwaltung (www.legden.de) im Bereich Bürgerservice unter Dienstleistungen gibt es das Thema Fundsachen. Dort können Finder alles Wichtige nachlesen und gleichzeitig online über ein Formular melden, wann sie was wo gefunden haben, erläutert Julian Sprey.

Wer in Legden etwas verloren hat, kann im Bürgerservice zu den Öffnungszeiten persönlich danach fragen oder sich unter Tel. (02566) 910 260 erkundigen, ob der vermisste Gegenstand abgegeben wurde. Zudem veröffentlicht die Gemeinde Fundsachen auch auf der online Plattform FundbüroDeutschland.de.

Verwaltungsgebühr oder Finderlohn

Und was passiert nach der Aufbewahrungsfrist? Die sechs Monate gelten im Übrigen nicht für verderbliche Güter und Tiere. Hier gilt eine Aufbewahrungsfrist von zwei bis vier Wochen. „Danach werden Tiere weitervermittelt und Verderbliches wird entsorgt“, erklärt der stellvertretender Leiter des Fachbereiches „Bürgerservice und Soziales“.

Alle anderen Fundstücke gehen dann in den Besitz des Finders über. Wurde die Fundasche beim Bürgerservice aufbewahrt, wird je nach Wert eine Verwaltungsgebühr fällig. Holt ein Eigentümer seine Fundsache ab, muss er unter Umständen Finderlohn zahlen, ist im Infotext der Gemeindeverwaltung zu lesen.

Diesen Artikel haben wir am 22. August 2024 veröffentlicht.