Eigenmächtigkeit ist auch in Legden strafbar Bank kehrt zurück an alten Standort

Eigenmächtigkeit ist strafbar: Bank kehrt zurück an alten Standort
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Niemand mag es, wenn Fremde zu Nahe kommen oder Einblick in die Privatsphäre erhalten. In seinen eigenen vier Wänden und im Garten möchte man ungestört sein und seine Ruhe haben. Zu nah empfand ein Bauherr im Legdener Baugebiet Roggenkamp scheinbar eine Bank, die auf Höhe seines Grundstücks mit Blickrichtung in seinen zukünftigen Garten auf der gegenüberliegenden Seite des Mühlenbachs stand.

Anwohner bemerkten in der vergangenen Woche, dass besagte Bank nämlich nicht nur um gute 50 Meter versetzt worden war. Auch die Blickrichtung war um 180 Grad gedreht worden. Im Rahmen unseres Leserreporter-Projekts „News Hero“ erreichte die Redaktion eine E-Mail mit Infos und Fotos der besagten Stelle.

Vor Ort treffen wir auf Spaziergänger, denen die versetzte Bank direkt aufgefallen ist. Erst hätten sie noch gedacht, die Gemeinde habe eine zusätzliche Bank aufgestellt, erzählen sie. Doch dann sei ihnen aufgefallen, dass der ursprüngliche Standort der Bank ja jetzt leer sei.

Gewundert habe man sich über die veränderte Blickrichtung. „Man guckt ja jetzt direkt in einen Baum“, schildert der Übermittler der Fotos in seiner E-Mail. Er möchte anonym bleiben.

Blick ins Baugebiet Roggenkamp.
An dieser Stelle stand die Bank ursprünglich. Und dorthin wird sie auch zurückkehren, versichert der Bürgermeister. © Privat

Bürgermeister Dieter Berkemeier erklärt im Gespräch mit der Redaktion, es habe eine Anfrage bei einem Mitarbeiter der Gemeinde gegeben. Dieser habe versprochen, die Angelegenheit zu prüfen. Das ging dem Antragsteller wohl nicht schnell genug. Es wird vermutet, dass er eigenmächtig für das Versetzen der Bank gesorgt habe.

„So geht das natürlich nicht“, sagt Dieter Berkemeier. Es könne nicht jeder einfach Bänke, Mülleimer oder andere Gegenstände der Infrastruktur versetzen, nur weil er sie in seinem Umfeld nicht möchte. Irgendwo müssen diese Dinge ja auch ihren Platz finden, ergänzt er.

Eigentum der Gemeinde

In diesem Fall wird der Bauhof die Bank in den kommenden Tagen wieder zurückversetzen. Grundsätzlich gibt der Bürgermeister aber zu bedenken, dass es sich bei der Bank um Eigentum der Gemeinde handelt und ein eigenmächtiges Versetzen strafbar ist.

Das Gebiet rund um den erst kürzlich renaturierten Mühlenbach ist bei den Legdenern beliebt. In unmittelbarer Nähe zum Dorfkern kann man mitten in der Natur die Seele baumeln lassen. Für viele Legdener führt entlang des Mühlebachs die tägliche Jogging- oder Gassirunde. Auf Bänken kann eine kurze Rast eingelegt werden und den Kindern beim Spielen am Bachlauf zugeschaut werden.

Grüne Oase nahe dem Ortskern

Im Jahr 2020 ist die ortsnahe Baumaßnahme umgesetzt worden. Das ehemalige Stauwehr, der Mühlenteich und der Bach selbst wurden für 0,5 Millionen Euro überplant. Es entstand eine neue Grüne Oase mit Wanderweg und einer Brücke über den Bach.

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