Drogen in der Unterhose Cannabis-Dealer aus Legden angeklagt

Drogen in der Unterhose: Cannabis-Verkäufer vor Gericht
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Ein 25-Jähriger soll in Legden zweimal Marihuana an verschiedene Kunden verkauft haben. Allein der Besitz war zum Tatzeitpunkt (Dezember 2022 und Januar 2023) noch illegal. Erst seit dem 1. April 2024 können Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren und in geringen Mengen besitzen.

Doch die veränderte Rechtslage kam dem 25-Jährigen zugute. Fast zwei Jahre später musste er sich am Dienstag (19. November) vor dem Ahauser Amtsgericht wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln verantworten.

Der Prozess

Schon zu Beginn des Prozesses verweigert der Angeklagte die Aussage. Klarheit über den konkreten Tatvorwurf in den beiden Fällen bringt ein Zeuge der Polizei. Er sagt aus, am 7. Dezember 2022 den Angeklagten auf dem K+K-Parkplatz in Legden observiert zu haben. Der Beschuldigte habe im Bereich der Laderampe gewartet. Dann sei ein Transporter gekommen und das Fenster ging runter.

„Es wurde etwas übergeben“, so der Zeuge. Kurze Zeit später sei der Transporter kontrolliert worden. Aus der Polizeiakte erfährt der Richter, dass bei dem Beifahrer 1,75 Gramm Cannabis sichergestellt werden konnten.

Der zweite Vorfall ereignete sich am 10. Januar 2023 in der Nähe des Bahnhofs in Legden, so der Zeuge. Auf einer Grünfläche gegenüber vom Bolzplatz habe eine Person gewartet, bis der Angeklagte mit dem Fahrrad vorbeigefahren sei. „Sie gaben sich einen Handschlag und tauschten etwas aus“, erklärt der Zeuge.

Drogen in der Unterhose

Der Käufer fuhr dann mit dem Zug von Legden nach Rosendahl. Als er kontrolliert wurde, fand die Polizei zwei Gramm Marihuana – versteckt in seiner Unterhose. Auf die Frage der Polizei, woher die Drogen kommen, habe er den Namen des Angeklagten genannt. Und erklärte, sie für 10 Euro gekauft zu haben.

Nach dem Austausch wurde auch der 25-jährige Angeklagte von der Polizei kontrolliert. Bei ihm fanden die Beamten einen 10-Euro-Schein – lose in der Hosentasche, berichtet der Zeuge.

Der Verteidiger nimmt nach der Aussage den Zeugen ins Visier: „Hatten die beiden Personen das Betäubungsmittel schon vor dem Treffen mit dem Angeklagten dabei?“ „Das weiß ich nicht“, gestand der Zeuge. Weiter bohrte der Verteidiger nach: „Hatte mein Mandant die 10 Euro vielleicht schon vorher dabei gehabt?“ Erneut gab der Zeuge zu: „Dazu kann ich nichts sagen. Wir haben ihn vorher nicht kontrolliert.“

Auf die beiden Aussagen der angeblichen Käufer musste verzichtet werden. Der mutmaßliche Käufer vom K+K machte schon damals keine Aussage und blieb der Gerichtsverhandlung trotz Vorladung fern. Auch der zweite Käufer vom Bolzplatz fehlte im Gerichtssaal. Er hat krankheitsbedingt abgesagt. Der Richter erklärt: „Bei ihm haben wir aber im Grunde ein Geständnis, was allerdings auf Hörensagen beruht.“

Das Urteil

Der Verteidiger beantragt eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage von 500 Euro. Zu wenig für die Staatsanwältin – sie sehe 700 Euro als angemessen an, zumal der Angeklagte zu dem Vorfall schweige.

Daraufhin bestätigt der Verteidiger, dass sein Mandant am 10. Januar 2023 Cannabis aus seinem eigenen Konsum abgegeben hat. Der Angeklagte bedauere seine Tat. Er habe den Drogen nun abgeschworen, da er den Führerschein machen wolle.

Der Richter folgt nach Abwägung der Vorstrafen dem Antrag der Staatsanwältin und beschließt eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage von 700 Euro.