Mit dem Aus der Ampelregierung am 7. November wurden die Wahltermine nochmal neu gewürfelt. Anders als bis dahin geplant, wird der Deutsche Bundestag nicht erst am 28. September des kommenden Jahres, sondern bereits am Sonntag, 23. Februar 2025, gewählt.
Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bedeutet das mehr Arbeit und höhere Kosten. Sie müssen einen zusätzlichen Wahltag mit allem Drum und Dran organisieren. Juliane Schulze Gemen ist bei der Legdener Gemeindeverwaltung für die Organisation der Wahlen verantwortlich und hat der Redaktion ausführlich beantwortet, welche Folgen die vorgezogene Bundestagswahl für die Kommunalverwaltung hat.
„Im Vergleich zur bisherigen Planung, sowohl die Kommunalwahl als auch die Bundestagswahl gemeinsam mit einer eventuell nötigen Stichwahl an zwei Sonntagen im September stattfinden zu lassen, ist der Aufwand dadurch erhöht, dass nunmehr ein dritter Tag organisiert werden muss“, schreibt Schulze Gemen in einer E-Mail. Hierfür müssen zusätzlich vier Wahl- und zwei Briefwahlvorstände eingerichtet werden.
Die Kurzfristigkeit erfordere darüber hinaus schnelles Handeln und die Wahlorganisation sei ungeplant zu den bestehenden Aufgaben zu leisten, betont sie. Zudem erfordere die pünktliche Sicherstellung der Ressourcen, wie Wahlurnen, Wahlhelfer und Räumlichkeiten für drei Tage eine sorgfältige Planung und Koordination.
Herausforderung Wahlhelfer
„Ausreichend Wahlhelfer für zwei, sollte eine Stichwahl zwischen zwei Landrat- oder Bürgermeisterkandidaten nötig werden, sogar drei Wahltermine zu bekommen, ist immer sehr herausfordernd“, betont Juliane Schulze Gemen. In 2025 ist es besonders schwierig, da wir mit der Kommunalwahl im September eine große Anzahl an Wahlhelfern alleine für einen Wahltermin benötigen.
Ob die Kommunalverwaltungen tatsächlich drei Wahltage, einen im Februar und zwei im September bewältigen müssen, das stünde aber erst am 15. September fest, gibt Schulze Gemen zu bedenken. Einen entscheidenden Vorteil, den eine gemeinsame Bundestags- und Stichwahl gehabt hätte, sei die Wahlbeteiligung, heißt es aus dem Rathaus. Diese sei bei der ursprünglich geplanten Zusammenlegung der Termine deutlich höher zu erwarten gewesen.
Arbeit für die Verwaltung
Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen organisiert die Gemeindeverwaltung hauptsächlich das aktive Wählen. „Es müssen Wahlbenachrichtigungen gedruckt und verschickt, die Briefwahl organisiert und eingerichtet und die Wahlvorstände besetzt werden“, so die Verwaltungsmitarbeiterin. Bei einer Kommunalwahl komme zusätzlich auch der gesamte Bereich des passiven Wahlrechts hinzu.
Dazu gehören unter anderem die Einteilung des Wahlgebiets in die Wahlbezirke, das Aufstellverfahren der Kandidaten je Wahlbezirk inklusive der Reserveliste, das Aufstellverfahren der Kandidaten für die Bürgermeisterwahl, Erstellen der Stimmzettel und noch viele mehr. Hieran sind hohe Anforderung gestellt, es sind umfangreiche rechtliche Vorgaben und Fristen zu beachten. „Diese Aufgaben sind bei den anderen Wahlen in übergeordneten Behörden angesiedelt“, so Juliane Schulze Gemen.
Nach der Kommunalwahl ist die Arbeit für die Verwaltung jedoch noch lange nicht beendet, gibt Schulze Gemen zu bedenken. Unter anderem müsse der Rat neu besetzt werden, ebenso die konstituierenden Sitzungen und alle Ausschüsse. Zudem seien alle Vorarbeiten zum Amtsantritt eines neuen Bürgermeisters oder einer neuen Bürgermeisterin zu erledigen.
Wahlhelfer gesucht!
Interessierte, die sich vorstellen können als Wahlhelfer bei den beiden Wahlterminen am 23. Februar oder 14. September oder auch bei einer eventuellen Stichwahl am 28. September 2025 tätig zu werden, können sich per E-Mail an wahlamt@legden.de oder unter Tel. 02566/9100 bei der Gemeindeverwaltung melden.