Bei der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, haben 4650 Legdener und Asbecker ihre Stimme abgegeben. 4650 Stimmzettel wurden durch die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und die erfreulicherweise hohe Zahl der Wahlhelfer ausgewertet, schreibt Jürgen Göckemeyer, zuständiger Fachbereichsleiter im Rathaus auf Anfrage der Redaktion.
Doch was passiert jetzt mit den Bergen an Papier, die das Legdener Ergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag widerspiegeln? „Die werden in unseren Aktenräumen aufbewahrt“, erklärt der Wahlexperte der Verwaltung. Mindestens bis 60 Tage vor der nächsten Bundestagswahl blieben sie dort liegen, ergänzt er. Das sei gesetzlich festgelegt.
Kreiswahlausschuss beschließt
Nachdem die Stimmzettel ausgezählt waren, wurde das Ergebnis unverzüglich bekanntgegeben. Rechtskräftig wird dieses Ergebnis aber tatsächlich erst, wenn der Kreiswahlausschuss dies feststellt. „In unserem Fall vom Kreiswahlausschuss des Kreises Steinfurt, weil die Gemeinde Legden, wie auch die Umkreiskommunen, zum Wahlkreis 123 Steinfurt I – Borken I gehört“, schreibt Göckemeyer.
Dieser Wahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter, Kreisdirektor Peter Freitag und sechs Beisitzern. Diese sind Lokalpolitiker und sachkundige Bürger aus dem Wahlkreis. Am 4. März kommt der Kreiswahlausschuss zusammen und beschließt das Wahlergebnis für den gesamten Wahlkreis 123, weiß Jürgen Göckemeyer.
Begründete Einwände
Haben Bürgerinnen und Bürger begründete Einwände gegen den Ablauf der Wahl oder das Ergebnis, können sie Einspruch erheben. Dieses Recht steht jedem Wahlberechtigten zu, ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) zu lesen.
Der Einspruch muss schriftlich beim Deutschen Bundestag, postalisch oder per Fax eingereicht werden. Eine E-Mail ist nicht ausreichend, heißt es in dem entsprechenden Infoblatt. Dieser Einspruch sollte neben der Begründung des mutmaßlichen Wahlfehlers auch eine zustellfähige Anschrift enthalten.
Zwei Monate Zeit
Spätestens zwei Monaten nach dem Wahltag muss der Einspruch beim Deutschen Bundestag eingegangen sein. Die Frist für Einsprüche gegen die Bundestagswahl am vergangenen Sonntag endet am 23. April 2025 um 24 Uhr. Der Wahlprüfungsausschuss bereitet Entscheidungen des Bundestages über Wahleinsprüche vor. Alle Einsprüche, auch unbegründete, werden geprüft, um Fehler bei zukünftigen Wahlen zu vermeiden.
In Legden mussten am Sonntag (23.2.) aufgrund der hohen Wahlbeteiligung besonders viele Stimmzettel ausgewertet und gezählt werden. „Das hat Dank der vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer – mit wenigen kleinen Ausnahmen – alles sehr gut, fehlerfrei und zügig geklappt“, betont Jürgen Göckemeyer abschließend.