Blauzungenkrankheit in elf Legdener Tierherden Bisher kein zugelassener Impfstoff

Blauzungenkrankheit in elf Tierherden: Bisher kein zugelassener Impfstoff
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In sieben Legdener Schafsbeständen und vier weiteren Rinderherden ist die Blauzungenkrankheit ausgebrochen, bestätigt der Kreis Borken auf Nachfrage der Redaktion. Im Telefonat mit einem Legdener Schäfer, der anonym bleiben möchte, wird schnell klar: Das war abzusehen. Im vergangenen Jahr gab es bereits ein massives Infektionsgeschehen bei Schafen in den benachbarten Niederlanden.

Die Viruserkrankung wird durch blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides, sogenannte Gnitzen, übertragen. Diese können, je nach Witterungsbedingungen, Strecken bis zu 150 Kilometer zurücklegen.

„Für die betroffenen Tierhalter ist das eine Katastrophe“, erklärt der Legdener Schäfer. Seine Tiere habe er gegen die Krankheit geimpft. Doch so einfach wie man sich das vorstellt sei das nicht.

Eine genaue Anzahl der betroffenen Tiere kann der Kreis Borken nicht nennen. Die Behörde dokumentiert den Ausbruch in einem Bestand, aber nicht, wie viele Tiere betroffen sind. Hintergrund: Es erfolgen keine weiteren behördlichen Maßnahmen. Die Anzeigepflicht für Tierhalter und Tierärzte dient in erster Linie einer statistischen Erfassung, um Angaben zur regionalen Ausbreitung der Infektion geben zu können.

Einzig wirksamer Schutz

Obwohl sich die Blauzungeninfektion mit dem Serotyp 3 mittlerweile in ganz Deutschland ausgebreitet hat und sich Impfungen als einzige wirksame Schutzmaßnahme erwiesen haben, gibt es bisher nur drei Impfstoffe für Rinder und Schafe, deren Einsatz in Deutschland gestattet ist, so die Pressestelle des Kreishauses.

Eine Zulassung der genannten Impfstoffe ist noch nicht erfolgt, heißt es auf der Internetseite des Kreises Borken (www.kreis-borken.de) zur Blauzungenkrankheit. Allerdings wird seitens der Tierseuchenkasse in Nordrhein-Westfalen eine Beihilfe in Höhe von zwei Euro pro Impfung je Rind und einem Euro je Impfung bei Schafen gewährt, sofern der Tierhalter seinen Tierbestand korrekt dort angemeldet hat, erklärt die Kreisbehörde.

Hinzukommt, die kranke Tiere müssen entsprechend versorgt und untergebracht werden. Für die Halter bedeutet das, aufgrund der oft starken Krankheitssymptome ein deutlich erhöhter Betreuungsaufwand und teilweise erhebliche Tierarztkosten. Nicht selten kommt es zu plötzlichen Todesfällen, vor allem bei Schafen.

Keine Entschädigung

Von den Kosten für die Entsorgung verendeter Tiere übernimmt der Kreis bis zu einem Höchstbetrag von 640 Euro pro Betrieb, 75 Prozent. Die restlichen Kosten werden durch die zuständige Tierkörperbeseitigungsfirma dem Tierhaltenden in Rechnung gestellt. Eine Entschädigung des Wertes verendeter Tiere erfolgt nicht, da die Blauzungeninfektion nicht zu behördlichen Maßnahmen wie Betriebssperren oder Tötungsanordnungen führt.

Die Blauzungenkrankheit kann auf alle Wiederkäuer - also Schafe, Ziegen, Rinder -, Wildwiederkäuer wie Rehe und Neuweltkameliden (Lamas und Alpakas), übertragen werden. Eine Gefahr für Menschen und andere Tiere besteht jedoch nicht, heißt es im Infotext der Kreisbehörde. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten sei vollkommen unbedenklich, ist zu lesen.

Typische Symptome vor allem bei Schafen sind hohes Fieber und eine Schwellung der Mundschleimhäute sowie der Zunge. Bei Rindern kommt es in erster Linie zu einem Milchrückgang und gelegentlich werden Lidschwellungen und Verfärbungen der Zitzenhaut beobachtet.

Statistische Erfassung

Da es sich bei der Infektion mit dem Blauzungenvirus um eine anzeigepflichtige Viruserkrankung handelt, sind Tierhalter oder Tierarzt verpflichtet, den Verdacht beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken anzuzeigen. Die Anzeigepflicht dient in erster Linie einer statistischen Erfassung, um Angaben zur regionalen Ausbreitung der Infektion geben zu können.

Der Kreis Borken nimmt Meldungen per E-Mail an TiereUndLebensmittel@kreis-borken.de und unter der Tel. (02861) 681-3801 entgegen. Weitere behördliche Maßnahmen erfolgen nicht, da die Blauzungenerkrankung nicht staatlich bekämpft wird.