Auslöser waren wohl fehlende Winterreifen 7 Monate Haft für Legdener

Auslöser waren wohl fehlende Winterreifen: 7 Monate Haft für Legdener
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Hätte sich der 32-jährige Legdener an die Faustregel für das Fahren mit Winterreifen gehalten, dann hätte er am Donnerstag vielleicht nicht vor dem Landgericht in Münster gestanden. Es war bereits das Berufungsverfahren für ein Urteil, dass das Amtsgericht in Ahaus gefällt hatte. Sieben Monate ohne Bewährung hieß es da. Das wollte der Legdener nicht akzeptieren.

Fast zwei Jahre ist der Vorfall, um den es ging, bereits her. Am 9. Februar 2021 wurden zwei Polizeibeamte zum Wohnhaus des 32-Jährigen gerufen. Dessen Pkw stand so ungünstig auf der Straße, dass er den Verkehr behinderte. An diesem Tag lag Schnee im Westmünsterland.

Nachdem ihn die Beamten dazu aufgefordert hatten, bemühte sich der Angeklagte zusammen mit einem Freund, den Pkw zur Seite zu schaffen. Die Beamten bleiben vor Ort, um im Zweifel doch noch ein Abschleppunternehmen zu kontaktieren. In der Folge kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Beamten und dem 32-Jährigen.

Er soll die Beamten beleidigt und einen von ihnen auch bespuckt haben. Auch in einem anschließenden E-Mail-Verkehr soll es nochmals zu Beleidigungen gekommen sein. Diesen Tathergang hatte bereits das Amtsgericht Ahaus festgestellt. Er wurde auch nicht angefochten, viel mehr ging es der Verteidigung um die Frage: Bewährung oder nicht?

Auto rutscht auf die Straße

Zunächst wollte der Richter von dem 32-Jährigen wissen, wie es überhaupt zu der Situation kommen konnte. „Das Auto stand eigentlich in der Einfahrt“, so der Legdener. Doch weil er einige größere Teile aus der Garage holen wollte, musste er das Auto umsetzen. Laut Aussage des Mannes hatte das Auto noch Sommerreifen aufgezogen, kam somit ins Rutschen und blieb im Schnee stecken.

Er sei zwischenzeitlich der Auffassung gewesen, dass die Beamten ihm gegenüber unverschämt geworden seien, trotzdem sei ihm bewusst, dass er überreagiert habe. Es sei eine schwierige Zeit für ihn gewesen, seine Freundin habe sich von ihm getrennt und beruflich lief es wegen der Pandemie auch nicht rund.

Vielfach vorbestraft

Ein unbeschriebenes Blatt ist der 32-Jährige allerdings auch nicht. Zwölf Einträge führt das Bundeszentralregister zu ihm, unter anderem wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, unerlaubtes Führen einer Schusswaffe und ganz aktuell das Fahren ohne Führerschein. Zudem steht der Angeklagte unter einer laufenden Bewährung.

Die Bewährungshelferin beschrieb den Legdener als zuverlässig, er nehme seine Termine regelmäßig wahr und habe mittlerweile stabile Lebensverhältnisse. Eine Bewährungsstrafe sei möglich, allerdings mit der Auflage eine Maßnahme zur Gewaltprävention zu besuchen.

Die Verteidigerin forderte, dem 32-Jährigen noch eine Chance einzuräumen und sah eine positive Sozialprognose für ihren Mandanten. Er habe überreagiert und seine Taten eingeräumt. Gleichgelagerte Taten seien von ihm nicht mehr zu erwarten.

Ganz anders sah das die Staatsanwältin. Sie komme nicht zu einer positiven Sozialprognose. Erst kurz vor den Ereignissen im Februar sei der Angeklagte mit einer ähnlichen Tat auffällig geworden. Sie plädierte darauf, die Berufung zu verwerfen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Dem folgten der Richter und die Schöffen. Für eine Strafaussetzung müsste es die Prognose geben, dass der Angeklagte keine weiteren Straftaten begeht. Zwar lebe dieser mittlerweile in geordneten Verhältnissen, doch die Vielzahl der Verurteilungen sprachen gegen ihn genauso wie die Tatsache, dass zum Tatzeitpunkt bereits ein Verfahren gegen den 32-Jährigen lief. „Man hat den Eindruck, die Strafen laufen so nebenbei, aber richtig ernst genommen wird das nicht“, so der Richter.

Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.