Asbeck soll wachsen. Bereits im vergangenen Jahr hat der Rat entschieden, dass an der Heeker Straße ein neues Wohnbaugebiet, mit insgesamt 38 Baugrundstücken, entstehen soll. Im ersten Bauabschnitt, „Westlich der Heeker Straße“ wird die Gemeinde, als Inhaber des Baugebietes, vermutlich sechs Grundstücke zur Verfügung stellen.
Um in den Genuss des Baulandes zu kommen, müssen sich Bauwillige bei der Gemeinde Legden bewerben. Vergeben werden die Grundstücke dann nach einer Richtlinie, die der Rat im August verabschiedet hat. Mit dem Bau begonnen werden kann dort, nachdem die Versorgungsleitungen verlegt wurden. Vermutlich wird das im Frühjahr oder Sommer 2024 sein, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.
Eines steht aber schon jetzt fest. Die sechs Bauplätze im Scharpenselskamp, wie das gesamte Gebiet heißt, reichen für die derzeit bei der Gemeindeverwaltung vorliegende Bewerberliste, nicht aus. So steht es in der Beschlussvorlage für Bauausschuss und Ratssitzung vom 14. November 2022
Berücksichtigung des Ortsteilbezugs
Dennoch kann es sich lohnen, eine Bewerbung um einen der Plätze einzureichen. Denn bei der Vergabe von Baugrundstücken im Ortsteil Asbeck werden die Hälfte der verfügbaren Plätze vorrangig an Bewerber vergeben, die den Kriterien nach, diesem Ortsteil zugehörig sind.
„Die Gemeinde möchte durch das Angebot gemeindeeigener Bauplätze zur Bildung von privatem Wohneigentum beitragen“, ist in der Richtlinie zur Vergabe von kommunalen Grundstücken zu lesen. Die Bauplätze sollen deshalb vorrangig an Interessenten vergeben werden, die noch nicht über Wohn- beziehungsweise Grundeigentum verfügen, heißt es weiter.
Darüber hinaus soll in Sachen Wohnort, Arbeitsort oder Ehrenamt ein Bezug zur Gemeinde Legden bestehen.
Das bestätigt auch Bürgermeister Dieter Bekemeier im Telefonat mit der Redaktion. „Uns ist es wichtig, Legdenern zu Wohneigentum zu verhelfen“, sagt er. Deshalb gebe es für die Vergabe kommunaler Baugrundstücke auch das Punktesystem, in dem das soziale Gesamtinteresse der Gemeinde berücksichtigt werde, ergänzt er.
Soziale und Örtliche Kriterien
In zwei Kategorien werden bei der Vergabe der Bauplätze Punkte vergeben. Zum einen geht es dabei um die sozialen Kriterien. Hier wird zum Beispiel der Familienstand des Bewerbers, die Anzahl der minderjährigen im Haushalt lebenden Kinder und die Behinderung oder der Pflegegrad eines Antragstellers berücksichtigt.
Das zweite Kriterium bezieht sich auf den Ortsbezug des Bewerbers. Der Blickwinkel liegt hierbei darauf, seit wann der Bauwillige in Legden oder Asbeck lebt, arbeitet, hier selbstständig ist oder er sich im Ort ehrenamtlich engagiert.
Interessentenliste
Für jedes neue Baugebiet wird ein eigenes Bewerbungs- und Vergabeverfahren durchgeführt, heißt es weiter in den Richtlinien. Diese beziehen sich auf alle kommunalen Grundstücke, auf denen Einfamilien oder Doppelhäuser gebaut werden sollen.
Die Gemeindeverwaltung führt aber auch eine allgemeine Interessentenliste, in die sich Bauwillige jederzeit kostenfrei eintragen lassen können. Das geht ganz bequem über ein online Formular auf der Internetseite (www.legden.de) der Gemeindeverwaltung, weiß der Bürgermeister. Dort sind auch die Richtlinien zur Grundstücksvergabe einsehbar.
Kein vorhandenes Eigentum
Grundsätzlich können alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Bewerbung um einen Bauplatz einreichen. Pro Ehepaar, eingetragener Lebenspartnerschaft, eheähnlicher Gemeinschaft oder Alleinerziehendem kann allerdings nur eine Bewerbung abgegeben werden. Das Grundstück muss zur Eigennutzung bebaut und die Immobilie für mindestens zwei Jahre selbst bewohnt werden. Außerdem dürfen die Antragsteller in den vergangenen fünf Jahren nicht über Wohneigentum in Legden oder Asbeck verfügt haben.
Nach Auswertung der Bewerbungen wird entsprechend der Höhe der erreichten Punktezahl eine Rangliste erstellt. Bei Punktegleichheit entschiedet das Los. Wer den Zuschlag bekommt und ein Grundstück ergattert hat, muss innerhalb von drei Jahren das Bauvorhaben bezugsfertig errichten. Anderenfalls fällt das Grundstück zurück an die Gemeinde.
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