Bereits seit dem Mittelalter pflegen Christen den Brauch des Osterfeuers. Das ist auch in Legden und Asbeck nicht anders. Beide Heimatvereine bieten öffentliche Feuer an, zu denen alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind. Der Legdener Heimatverein musste seine Rahmenbedingungen jedoch aus Sicherheitsgründen anpassen.
„Wir haben uns in den vergangenen Jahren um eine neue Örtlichkeit bemüht und das Konzept grundlegend überarbeitet“, erklärt Gerd Heuser, Vorsitzender des Heimatvereins auf Nachfrage der Redaktion. Hohe Priorität hatte dabei der Ansatz des Vereins, dass das Osterfeuer nicht zu weit vom Dorfkern entfernt sein soll.
Getränke und Imbiss
Er freue sich gemeinsam mit der Familie Osterkamp und deren Nachbarn erstmals alle Interessierten auf dem Hof Osterkamp, Haulingort 52 zum Osterfeuer begrüßen zu können. Am Ostersonntag, 20. April, gegen 18 Uhr werde das Brauchtumsfeuer dort ganz traditionell mit einer an der Osterkerze entzündeten Kerze entfacht, beschreibt Gerd Heuser die Abläufe.
„Vor Ort bieten wir vom Heimatverein Getränke und einen kleinen Imbiss an“, so Heuser. Und auch vor schlechtem Wetter, wie es im vergangenen Jahr viele Osterfeuer frühzeitig beendet hat, sei man auf dem Hof Osterkamp bestens geschützt, betont Heuser.

Fußläufig erreichbar ist auch das Osterfeuer des Heimatvereins Asbeck, bestätigt Bernhard Laukötter für den Verein. „Seit Jahren stellt die Familie Schulze Vasthoff einen ihrer Äcker für das Brauchtumsfeuer zur Verfügung“, so Laukötter. Auf der im Stiftsdorf besser unter dem Namen Johanneswiese bekannte Fläche wird das Feuer am Ostersonntag (20.4.) um 19 Uhr abgebrannt.
Das Feuerholz sammeln in Asbeck alle Jugendlichen ab 16 Jahren am Karsamstag (19.04.) im Dorf ein. Dazu treffen sie sich um 8.30 Uhr gegenüber der Volksbank. Ansprechpartner ist in diesem Jahr Nico Kröger.
Ohne Anmeldung kein Feuer
Vereine oder Institutionen, die mit dem Gedanken spielen, selbst ein Osterfeuer abzubrennen, sollte dies noch rechtzeitig anmelden. Auf der Internetseite der Gemeinde Legden (www.legden.de) sind dazu alle Informationen zusammengefasst. Dort ist auch das Formular zu finden, mit dem ein sogenanntes Brauchtumsfeuer mindestens 14 Tage vor der Durchführung anzuzeigen ist.
Das spontane Abbrennen eines nicht angemeldeten Osterfeuers ist keine gute Idee. Das wäre nämlich ein Verstoß gegen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet, ist ebenfalls an oben genannter Stelle zu lesen. Solche Verstöße können mit einer Strafe oder Geldbuße geahndet werden.