Stress und Co.: Kann ich mich krankschreiben lassen?

Fragen aus dem Arbeitsrecht

Stress, schlecht geschlafen, Streit gehabt: Dürfen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in solchen Fällen einfach krankschreiben lassen? Oder drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen?

16.10.2021, 07:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Viele Arbeitnehmer leiden unter Stress. Ob dieser ein Grund für eine Krankschreibung ist, entscheidet der Hausarzt.

Viele Arbeitnehmer leiden unter Stress. Ob dieser ein Grund für eine Krankschreibung ist, entscheidet der Hausarzt. © Lifestock/Adobe Stock

Wer mit einer Grippe im Bett liegt, kann nicht zur Arbeit gehen und lässt sich krankschreiben. Klar. Aber wie sieht es aus, wenn man nicht im herkömmlichen Sinne krank ist, sondern zum Beispiel nächtelang schlecht geschlafen hat oder heftigen Liebeskummer hat - und sich nicht arbeitsfähig fühlt?

Kann man sich wegen Stress krankschreiben lassen?

Dazu muss man sich die Definition des Begriffs Arbeitsunfähigkeit anschauen. Die liegt Alexander Bredereck zufolge immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit die Tätigkeit nicht verrichten kann, die er dem Arbeitgeber vertraglich schuldet.

Arzt oder Ärztin trifft Entscheidung über Arbeitsunfähigkeit „Stress, schlechter Schlaf oder Ärger mit dem Partner sind keine Krankheiten“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Sie können aber Folgen, Begleiterscheinungen, Ursache oder Symptom einer Krankheit sein.“ Das seien in solchen Fällen etwa häufig Psychosen, Depressionen oder ein Burnout.

Mediziner entscheiden

Die Entscheidung darüber, ob ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitsunfähig ist, trifft letztendlich ein Arzt oder eine Ärztin. Die Praxis stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, oft „gelber Schein“ oder Krankenschein genannt.

Bei Täuschung kann Kündigung drohen „Natürlich gibt es auch Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen und dabei die Symptome vortäuschen“, sagt Bredereck. Gleichzeitig gebe es Ärztinnen oder Ärzte, die mit dem Krankenschein leicht bei der Hand sind.

„In beiden Fällen droht dem Arbeitnehmer Ärger mit dem Arbeitgeber“, warnt der Rechtsexperte. Neben einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen, kommt auch eine Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit in Betracht.

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dpa