Lagerfeuer: Was ist erlaubt? Und welche Stoffe dürfen nicht verbrannt werden?

Warm und gemütlich

Knistert, macht warm, ist gemütlich. Aber Lagerfeuer sind gerade in dicht besiedelten Gebieten oft ein Ärgernis. Deswegen passt man besser auf, was in den Flammen landet.

09.10.2021, 07:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Ein Lagerfeuer ist Gemütlichkeit pur – doch nicht überall ist eine offene Feuerstelle erlaubt.

Ein Lagerfeuer ist Gemütlichkeit pur – doch nicht überall ist eine offene Feuerstelle erlaubt. © Adobe Stock

Schon gemütlich so ein Lagerfeuer. Aber tatsächlich werden bei der offenen Verbrennung von Holz zahlreiche Schadstoffe freigesetzt, die Umwelt und Gesundheit gefährden können. Aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) ist das beste Lagerfeuer daher kein Lagerfeuer.

Wer aber trotzdem ein Stockbrot im Freien rösten will, beachtet besser einige Tipps:

  • Sicherheit: Offene Feuer brennt man laut UBA aus Sicherheitsgründen am besten im Feuerkorb oder einer Feuerschale ab. Ist das nicht vorhanden, senkt ein feuerfester Untergrund die Brandgefahr.

Heiße Asche und Glut lässt man erst auskühlen, bevor sie entsorgt wird. Im Sommer und bei größter Trockenheit bleibt das Feuer eh besser aus.

  • Emissionen: Nur unbehandeltes und gut durchgetrocknetes Holz darf verbrannt werden. Eventuell genutzte Holzschutzmittel oder Lacke können beim Verbrennen ziemlich giftige Stoffe wie Dioxine oder Furane freisetzen.

Darf ich Zeitung oder Grünschnitt ins Lagerfeuer werfen?

Zeitungspapier, Pappe oder Plastik gehören nicht ins Feuer. Neben der Gesundheitsgefahr durch freigesetzte Schadstoffe ist das Verbrennen schlicht auch verboten. Gartenabfälle dürfen bis auf wenige Ausnahmen ebenfalls nicht verbrannt werden.

Das UBA rät – auch wegen der starken Freisetzung von Feinstaub, Kohlenmonoxid und anderen teils krebserregenden Stoffen – sich von der Rauchfahne des Feuers fernzuhalten.

  • Rücksicht: Rauch und Geruchsentwicklung offener Feuer sorgen in der Nachbarschaft regelmäßig für Ärger. Wer seinen Nachbarn den Garten oder die Wohnung verraucht, muss keinen Jubel erwarten. Ein Blick auf die Windrichtung und offene Fenster oder Zuluftöffnungen schadet nicht.

Generell gilt: Gerade an Tagen mit wenig Wind oder Luftaustausch belasten offene Feuer die lokale Luftqualität erheblich. Besser ist, man zündet erst gar keins an.

  • Genehmigung: Vielleicht der entscheidende Aspekt. In vielen Kommunen sind offene Feuer schlicht verboten. Ein Anruf bei der zuständigen Behörde hilft weiter und erspart möglicherweise ein Bußgeld.

dpa